Ihr Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Warum Sie nicht darauf warten sollten, von Ihrem Arbeitgeber automatisch ein Arbeitszeugnis zu erhalten:

 

Gemäß § 109 der Gewerbeordnung haben alle Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dies gilt auch bei mündlichen Arbeitsverträgen, Teilzeitbeschäftigungen, befristeten Arbeitsverhältnissen und geringfügigen Beschäftigungen.

 

Wichtig: Das Arbeitszeugnis ist eine sogenannte Holschuld.

 

Das bedeutet, dass für den Arbeitgeber keine Verpflichtung besteht, dem Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis per Post zuzuschicken. Nur wenn das Abholen mit unzumutbaren Belastungen und Schwierigkeiten für den Arbeitnehmer verbunden ist - beispielsweise wenn der Aussteller in Verzug ist, der Arbeitnehmer verzogen ist oder Hausverbot hat – gelten Ausnahmen.

 

Verlangen Sie Ihr Zeugnis ausdrücklich!

 

Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss ausdrücklich beim Arbeitgeber verlangt werden! Aber: es existiert keine Regelfrist. Man geht davon aus, dass, sofern Bearbeiter und Unterzeichner verfügbar sind, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis innerhalb von 2-4 Wochen erstellbar ist.

 

Praxistipp für Arbeitnehmer:

 

·         Verlangen Sie Ihr Zeugnis rechtzeitig, und zwar spätestens 4 Wochen vor ihrem Austritt!


·         Ist Ihr Arbeitsverhältnis befristet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, spätestens bei Beginn der fiktiven Kündigungsfrist ein Arbeitszeugnis auszustellen. Jedoch setzt auch das voraus, dass Sie Ihr Arbeitszeugnis rechtzeitig verlangen. Hier gilt sogar die Regel, dass das Arbeitszeugnis schon etwa 2 - 3 Monate vor dem Vertragsende auszustellen ist, damit sich der Arbeitnehmer damit bewerben kann. Das wird dann als Zwischenzeugnis oder als vorläufiges Arbeitszeugnis deklariert.


·         Fordern Sie Ihr Arbeitszeugnis schriftlich an!


Fazit: Kümmern Sie sich aktiv und rechtzeitig darum, dass Sie bei der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses das Zeugnis in den Händen halten! Fragen Sie bei Verzögerungen umgehend nach und bieten Sie dem Arbeitgeber eventuell an, Ihr Arbeitszeugnis selbst zu erstellen. Viele Personalabteilungen sind überlastet und stellen Zeugnisse zu spät aus.


Wenn Sie das Zeugnis für Ihre Bewerbungen benötigen und Ihr Arbeitgeber auch nach zweimaliger Aufforderung mit der Erstellung Ihres Arbeitszeugnisses in Verzug ist: Zögern Sie nicht, notfalls einen Rechtsanwalt zu kontaktieren!