Anspruch auf ein Praktikumszeugnis
Nicht nur Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, sondern auch Praktikanten, Volontäre und Auszubildende.
Die Pflicht zur Zeugniserteilung ergibt sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen: § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 109 Gewerbeordnung (GewO), § 73 Handelsgesetzbuch (HGB) und § 16 Berufsbildungsgesetz (BBG) für Auszubildende.
Ein korrektes Praktikumszeugnis enthält folgende Kriterien:
· Persönliche Daten
· Zeitraum des Praktikums
· Art des Praktikums
· kurze Beschreibung des Unternehmens
· erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse
Da bei einem Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums die praktische Ausbildung im Vordergrund steht, besteht kein Anspruch auf eine Bewertung der Leistungen.
Hängt das Praktikum jedoch nicht mit dem Studium zusammen, hat der Praktikant Anspruch auf eine wohlwollende Bewertung seiner Leistungen. Selbstverständlich ist es aber sinnvoll, dem Praktikanten auch für ein Pflichtpraktikum ein wohlwollendes Zeugnis auszustellen. Schließlich steht der Praktikant in der Regel am Beginn seines Arbeitslebens und hat wenige Unterlagen, um einen potenziellen Arbeitgeber von seinen Fähigkeiten zu überzeugen. Insofern kann ein aussagekräftiges Praktikumszeugnis ein wertvoller Baustein der Bewerbungsmappe und damit des späteren Fortkommens werden.
Da ein Praktikant normalerweise wenig oder keine Berufserfahrung vorzuweisen hat, steht hier das Lernen und die praktische Anwendung der vorhandenen theoretischen Fähigkeiten im Vordergrund. Insofern sollten Attribute wie eine schnelle Auffassungsgabe, schnelle Einarbeitung, die Entlastung der Abteilung, die Integrationsfähigkeit in die Teams und die Aufgeschlossenheit für die Aufgaben im Vordergrund stehen. Bei entsprechenden Leistungen kann auch gerne bestätigt werden, dass der Praktikant ab einem gewissen Zeitpunkt wie ein vollwertiger Mitarbeiter eingesetzt wurde, oder dass er die Erwartungen an einen Praktikanten (weit) übertroffen hat.
Folgende Kriterien sind in einem Praktikumszeugnis sinnvoll und karrierefördernd:
· Die Lern- und Arbeitsbereitschaft (Formulierungsbeispiel: Herr Name überzeugte durch eine stets sehr gute Lern- und Arbeitsmotivation)
· Die Lern- und Arbeitsbefähigung (Formulierungsbeispiel: Er verfügte über eine hervorragende Auffassungsgabe und arbeitete sich sehr schnell in sein Arbeitsgebiet ein)
· Das Wissen (Formulierungsbespiel: Herr Name setzte seine ausgezeichneten theoretischen Kenntnisse sehr erfolgreich in die Praxis um)
· Der Erfolg (Formulierungsbeispiel: Herr Name hat die mit dem Praktikum verbundenen Lernziele sehr gut erreicht)
· Besondere Erfolge (Formulierungsbeispiel: Bereits nach kürzester Zeit konnte Herr Name als vollwertiger Mitarbeiter eingesetzt werden)
· Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung (Formulierungsbeispiel: Herr Name erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit)
· Das Sozialverhalten (Formulierungsbeispiel: Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war immer vorbildlich)
Praxistipp für Praktikanten:Gerade Ihr Praktikumszeugnis bzw. Ihr erstes Arbeitszeugnis können Sie nicht ernst genug nehmen, denn das kann ein wichtiger Baustein Ihrer Bewerbungsmappe sein! Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig auf ein Praktikumszeugnis an. Wenn Sie gute Leistungen erbracht haben, kann Ihnen dieses den Einstieg in die Berufslaufbahn sehr erleichtern!