Die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis
Die Tätigkeitsbeschreibung der Zeugnisperson soll ein umfassendes und klares Bild über die durchgeführten Aufgaben und Verantwortlichkeiten wiedergeben. Aufzunehmen sind hier alle Tätigkeiten, die für die weitere Entwicklung des Arbeitnehmers wichtig sein können und für eine eventuelle Einstellung relevant sind. Hierzu gehört auch der Verantwortungsumfang (beispielsweise Budgetverantwortung in Höhe von XX Euro), eventuelle Vollmachten und Kompetenzen, ebenso wie Stellvertreterfunktionen.
Übersichtlich wirkt eine tabellarisch angeordnete Tätigkeitsbeschreibung, wie sie sich heute auch in den meisten Zeugnissen wiederfindet. Die Aufgaben sollten für jede durchlaufene Position explizit aufgelistet werden. Dabei verläuft die Relevanz, d.h. die Schwierigkeit und die Häufigkeit der durchgeführten Aufgaben, von oben nach unten. Es ist zu beachten, dass die Nennung von Selbstverständlichkeiten oder Nebentätigkeiten in größerem Umfang die Tätigkeit abwerten können.
Achtung: Die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis sollte nicht mit allzu vielen Details überladen werden. Dies wirkt auf den Leser nebensächlich und ermüdend.
Hat die Zeugnisperson beispielsweise eine Vielzahl von Seminaren organisiert, so kann in der Tätigkeitsbeschreibung ein typischer Ablauf dieser Organisation in Stichworten dargestellt werden. Verzichten Sie jedoch auf die Nennung von Einzelheiten oder auf die Aufzählung einer Vielzahl dieser Seminare. Dagegen kann es von Vorteil sein, wenn im Arbeitszeugnis eines Produktmanagers, der ein sehr bekanntes Produkt vermarktet hat, diese Marke auch im Zeugnis erwähnt wird. Gerade in den gehobenen Positionen sollte die Tätigkeitsbeschreibung mehr aus der „Hubschrauberperspektive“ erfolgen und die Tätigkeitsbeschreibung ein umfassendes und generalisiertes Bild der Zeugnisperson darstellen.
Insgesamt sollte die Länge der Tätigkeitsbeschreibung etwa zu der Länge der Beurteilung passen. So würde es ein falsches Bild ergeben, wenn die Aufgaben 2 DIN A4 Seiten umfassten, die eigentliche Beurteilung jedoch in zwei oder drei kurzen Absätzen abgehandelt ist.
Praxistipp:
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Verwenden Sie bei der Tätigkeitsbeschreibung branchenübliche Bezeichnungen
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Die Ausführlichkeit der Beschreibung ist von der Beschäftigungsdauer, der Position und dem
Aufgabenumfang abhängig
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Ist es nicht klar, ob die Tätigkeitsbeschreibung tatsächlich ein klares und übersichtliches Bild der
relevanten Aufgaben darstellt, ist es oft hilfreich, wenn diese durch eine dritte Person, vorzugsweise einem Branchenfremden, gegengelesen wird
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Nennen Sie in der Tätigkeitsbeschreibung alle relevanten Bereiche, gehen sie
jedoch nicht allzu sehr in die Details. Hierfür ist die Bewerbungsmappe des Arbeitnehmers der geeignetere Ort.