Warum auch einmalige Leistungen im Arbeitszeugnis wichtig sein können:
Das Arbeitszeugnis soll die Normalleistungen des Arbeitnehmers während der gesamten Beschäftigungsdauer widerspiegeln. Gerade bei guten und sehr guten Zeugnissen ist es für den Leser bzw. den Einstellungsentscheider jedoch von Bedeutung, wie glaubwürdig das Arbeitszeugnis ist. Es macht einen Unterschied, ob das Zeugnis von pauschalen Aussagen geprägt ist, oder ob die besondere Individualität der Zeugnisperson zum Ausdruck kommt.
Die kurze Hervorhebung und Beschreibung von besonderen Erfolgen und Spitzenleistungen erhöht die Glaubwürdigkeit des Zeugnisses, hebt die Stärken des Arbeitnehmers hervor und verdeutlicht, dass es sich hier nicht um ein vervielfältigtes und unpersönliches Dokument handelt. Besonders bei Führungskräften und jungen Nachwuchskräften sollte daher nicht auf persönliche Spitzenleistungen und Erfolge im Arbeitszeugnis verzichtet werden.
Was aber sind persönliche Erfolge?
Zunächst ist es wichtig, dass hier die Messbarkeit aufgezeigt und der jeweilige Vorteil für das Unternehmen deutlich zum Ausdruck gebracht wird. Beispiele für persönliche Erfolge können sein:
- Die kurze Schilderung, das Ergebnis und der Vorteil für das Unternehmen von einem besonderen Projekt
- Die Reorganisation einer Abteilung
- Kosteneinsparungen in Höhe von X Euro oder Prozent, die der Arbeitnehmer erreicht hat
- Der erfolgreiche Aufbau einer neuen Abteilung
- Die Gewinnung eines besonderen Großkunden oder eines wichtigen Vertragsabschlusses
- Die Entwicklung und Implementierung einer speziellen IT Lösung, die über das übliche Aufgabengebiet hinausgeht
- Das Managen und Lösen von besonders schwierigen Problemstellungen
- Die Entwicklung oder Vermarktung eines Produktes, welches bundesweit bekannt und positiv besetzt ist
- Die Entwicklung und Vermarktung eines Produktes, das signifikante Vermarktungserfolge erzielt hat
- Ausgezeichnet bewältigte Doppelbelastungen durch ein berufsbegleitendes Studium oder durch besonders lange oder schwierige Vertretungssituationen
- Verkaufserfolge trotz besonders schwieriger Wettbewerbs- oder Wirtschaftslagen
- Die erhebliche Verminderung von Reklamationsfällen
- Das Gewinnen von Großaufträgen
Auch ein besonderer Werdegang im Unternehmen - beispielsweise von der Auszubildenden zur Geschäftsführer Assistentin, das Erreichen eines Expertenstatus oder die erhebliche Erweiterung von Kompetenzen, Vollmachten und Verantwortung - werten das Arbeitszeugnis auf und individualisieren es.
Unser Tipp: Reservieren Sie im Arbeitszeugnis einen speziellen Absatz für die Schilderung Ihrer persönlichen Erfolge. Beschreiben Sie nicht jeden einzelnen Prozessschritt, sondern geben Sie einen kurzen Überblick über diese Spitzenleistungen und nennen Sie, wenn möglich, auch Zahlen, beispielsweise die Steigerung des Umsatzes oder Aufttragsvolumens in X Prozent oder Euro.