Muster für Schlussformulierungen im Arbeitszeugnis
Die Schlussformel im Arbeitszeugnis rundet die Leistungsbeschreibung und –beurteilung ab. Inhaltlich unterscheidet sich die Schlussformel bei End- und Zwischenzeugnissen jedoch.
Das Endzeugnis enthält in der Schlussformel optimalerweise:
- den Beendigungsgrund
- das Bedauern wegen des Austrittes
- eine Dankesformel
- und die Zukunftswünsche.
Wer jedoch warum das Arbeitsverhältnis beendet hat, darf grundsätzlich nur auf Wunsch des Arbeitnehmers in das Arbeitszeugnis aufgenommen werden. Erfolgte die Trennung im gegenseitigen Einvernehmen, ist das in der Schlussformel zu bescheinigen. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, persönliche Aussagen über seine Empfindungen zu geben, da diese nicht zum notwendigen Zeugnisinhalt gehören. Anspruch auf Bedauern, Dank und gute Zukunftswünsche hat der Arbeitnehmer damit nicht.
In der Praxis kann aber das Fehlen entsprechender Formulierungen ein gutes Arbeitszeugnis massiv abwerten. Ganz logisch, denn wenn der Arbeitnehmer ausgezeichnete Wertungen in Leistung und Verhalten bekommen hat, ist es ein Widerspruch, wenn der Arbeitgeber dessen Austritt nicht bedauert und ihm dankt.
Das Zwischenzeugnis enthält in der Schlussformel:
- den Grund für die Zeugniserstellung
- Dank für die bisherigen (guten oder sehr guten) Leistungen
- und eine Aussage darüber, dass sich der Arbeitgeber auf die weitere Zusammenarbeit freut.
Um die Note des Arbeitszeugnisses zu unterstreichen ist es wichtig, dass sich die Bewertung in der Schlussformel wiederfindet.
Hier finden Sie Beispiele für sehr gute Schlussformulierungen im Arbeitszeugnis:
Schlussformel bei Arbeitnehmerkündigung:
- das Arbeitsverhältnis von Herrn Name endet zum heutigen Tage auf eigenen Wunsch. Wir bedauern seine Entscheidung sehr, da wir mit ihm einen wertvollen Mitarbeiter verlieren, danken ihm für seine ausgezeichneten Leistungen und die immer konstruktive und harmonische Zusammenarbeit und wünschen Herrn Name beruflich und privat alles erdenklich Gute und weiterhin viel Erfolg.
Wichtig ist hier, dass ganz klar herausgestellt wird, dass der Arbeitnehmer „auf eigenen Wunsch“ das Unternehmen verlässt. Ansonsten würde es bedeuten, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet hat.
Schlussformel aufgrund eines Aufhebungsvertrages:
- das Arbeitsverhältnis endet am heutigen Tage im besten gegenseitigen Einvernehmen. Wir danken Herrn Name für seine ausgezeichneten Leistungen und die immer harmonische Zusammenarbeit und wünschen ihm für seinen beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Achtung: Hier ist es wesentlich, dass betont wird, dass der Aufhebungsvertrag im „besten“ gegenseitigen Einvernehmen erfolgte. Fehlt dieses Wort“ besten“, wird interpretiert, dass das Einvernehmen über ein Vergleich, also einen gerichtlichen Beschluss, erfolgte.
Schlussformel bei Arbeitgeberkündigung:
wenn die Gründe für die Kündigung nicht im Verhalten bzw. der Person des Arbeitnehmers liegen, ist hier die Nennung des Grundes ganz besonders wichtig. Erfolgt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Reorganisation, Umstrukturierung oder des Verkaufs des Unternehmens, hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass die Schlussformel diese Information enthält:
- Das Arbeitsverhältnis endet am heutigen Tage wegen einer grundlegenden Umstrukturierung unseres Unternehmens. Aufgrund dessen entfällt der Arbeitsplatz von Herrn Beispiel leider ersatzlos. Wir bedauern außerordentlich, ihm keine Weiterbeschäftigung anbieten zu können und danken ihm für seine ausgezeichneten Leistungen und die immer vertrauensvolle und effiziente Zusammenarbeit. Wir können Herrn Beispiel ausdrücklich empfehlen und wünschen ihm beruflich und privat alles erdenklich Gute und weiterhin sehr viel Erfolg.