Woran Sie erkennen, ob Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten haben
Schlechte Arbeitsleistungen dürfen im Arbeitszeugnis nicht klar benannt werden. In der Praxis bedeutet das, dass in keinem noch so schlechten Arbeitszeugnis ausdrücklich darauf hingewiesen werden darf, dass die Arbeitsleistung nicht ausreichte. Dennoch soll die Leistungsbeurteilung wahrheitsgemäß sein. Diese Gradwanderung erreicht die sogenannte „Zeugnissprache“, die sich im Laufe der Jahre herausgebildet hat. Diese Zeugnissprache besteht aus in sich abgestuften Aussagen:
Eine sehr gute Leistung wird beschrieben, indem man Superlative wie ausgezeichnet oder eine Zeitangabe zusammen mit einem „sehr gut“ verwendet. Eine gute Leistung wird mit einer Zeitangabe sowie einem gut oder Synonym gekennzeichnet. Die Bezeichnung gut ohne Zeitangabe kennzeichnet eine befriedigende Arbeitsleistung. Eine ausreichende Bewertung wird mit knappen, aber noch nicht konkret negativen Adjektiven beschrieben, wohingegen eine mangelhafte Note keinerlei Arbeitserfolge mehr beschreibt, sondern Begriffe wie „Interesse“ oder „Bemühungen“ verwendet.
Beispiele für die einzelnen Abstufungen stellen sich wie folgt dar:
Seine Arbeitsleistungen …
- Sehr gut:. „….waren ausgezeichnet“, oder „…waren jederzeit sehr gut“
- Gut: „…waren stets gut“
- Befriedigend: „…waren gut“ oder „….waren voll befriedigend“
- Ausreichend: „…waren zufriedenstellend“ oder „…entsprachen unseren Erwartungen“
- Mangelhaft: „er zeigte Interesse“, „er bemühte sich“ oder „wir waren insgesamt zufrieden“
Aber nicht nur die Formulierungen, sondern auch ein auffällig kurzes Zeugnis kann auf eine negative Beurteilung hinweisen. Die Länge eines Arbeitszeugnisses sollte der Position und der Betriebszugehörigkeit angemessen entsprechen. Auch das Verhältnis der Tätigkeitsbeschreibung zum Beurteilungsteil spielt eine große Rolle. Ist die Tätigkeitsbeschreibung beispielsweise sehr ausführlich, der Beurteilungsteil jedoch sehr knapp gehalten, kann das auf mangelhafte Wertschätzung des Arbeitgebers hinweisen. Der Beurteilungsteil sollte mindestens so lang wie die Tätigkeitsbeschreibung sein.
Wichtig ist auch, dass sämtliche Beurteilungskriterien in dem Zeugnis enthalten sind. Im Einzelnen sind dies die Arbeitsbereitschaft, die Arbeitsbefähigung, die Fachkenntnisse und die Weiterbildungsbereitschaft, die Qualität und Quantität der Arbeitsergebnisse, eine zusammenfassende Leistungsbeurteilung und das Sozialverhalten. Fehlt eines der Kriterien, kann dies als Weglasstechnik interpretiert und damit als mangelhaft ausgelegt werden. Auch Einschränkungen wie „insgesamt“ kann eine Schlechtleistung kennzeichnen. Wichtig ist außerdem die Aussage in der Schlussformulierung, hier kann fehlender Dank und Bedauern über den Austritt auf Differenzen hinweisen.
Beispiel für ein schlechtes Arbeitszeugnis :
Herr Name passte sich neuen Situationen meist ohne Schwierigkeiten an. Er war immer bestrebt, Fortbildungsmaßnahmen auszunutzen und wendete seine fachlichen Grundkenntnisse entsprechend den Anweisungen an. Er bemühte sich stets und erledigte die ihm gemäßen Aufgaben regelmäßig zufriedenstellend.
Beispiel für ein ausreichendes Arbeitszeugnis:
Herr Name war ausreichend motiviert, zeigte eine durchschnittliche Arbeitsbefähigung und löste dank seines Fachwissens alle ihm übertragenen Aufgaben. Seine Aufgaben erledigte er zufriedenstellend, so dass seine Leistungen unseren Erwartungen und Anforderungen entsprachen.