Die Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis soll einen „Längsschnitt“ durch das Arbeitsverhältnis und ein charakteristisches Bild des Arbeitnehmers darstellen. Somit dürfen einzelne Ereignisse, beispielsweise einmalige Spitzenleistungen oder kurzfristige Leistungstiefs, nicht in das Arbeitszeugnis einfließen. Es ist auch nicht nur die aktuelle Position zu berücksichtigen, sondern auch die vorherigen, wenn der Arbeitnehmer unterschiedliche Positionen durchlaufen hat. Inhalte der Leistungsbeurteilung sollten sein:
- Arbeitsbereitschaft
- Arbeitsbefähigung (Belastbarkeit, Kernkompetenzen, besondere Stärken etc.)
- Fachkenntnisse und Weiterbildung
- Besondere Leistungen
- Ggf. Führungsleistungen
- Zusammenfassende Leistungsbeurteilung für alle durchlaufenen Positionen
- Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern
- Sozialverhalten gegenüber Kunden und Geschäftspartnern
Und wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Note uneinig sind?
80 % aller Arbeitszeugnisse in Deutschland werden gut oder sehr gut ausgestellt. Gibt es Differenzen bezüglich der Notengebung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, muss der Arbeitnehmer seine bessere Leistung beweisen, sofern der Arbeitgeber die Note zwei oder die Note drei ausstellt. Liegt die Bewertung unterhalb der Note drei, hat der Arbeitgeber diese Schlechtleistung nachzuweisen.
An was kann sich die Leistungsbeurteilung orientieren?
Die Bewertung selbst hat nach objektiven Maßstäben zu erfolgen, beispielsweise können die Leistungen vergleichbarer Mitarbeiter herangezogen werden. Auch der Erfüllungsgrad der vereinbarten Ziele oder zurückliegende Beurteilungen können als Gradmesser dienen.
Der Grundsatz der Individualität
Gleichzeitig soll das Arbeitszeugnis individuell und unverwechselbar sein, das verlangt der sogenannte „Grundsatz der Individualität“. Hier kommt es regelmäßig zum Dilemma, wenn ausschließlich Textbausteine verwendet werden. Denn Erfolge, Spitzenleistungen und konkret messbare außerordentliche Ergebnisse werden damit nicht abgebildet. Es empfiehlt sich daher, die Leistungsbeurteilung in der etablierten Zeugnissprache zu erstellen und individuelle Aussagen einfließen zu lassen.
Was darf nicht fehlen?
Zudem ist zu beachten, dass alle Aussagen, die für eine Einstellung relevant sein können, im Arbeitszeugnis Erwähnung finden sollen. Das können Spezialkenntnisse, erste Führungserfahrung, besondere Weiterbildungen und für die Tätigkeit relevante Stärken und Talente sein. Die Leistungsbeurteilung soll zur Funktion und zu den Aufgaben passen, so sollte beispielsweise bei einem Außendienstmitarbeiter eine Beschreibung der Verkaufserfolge, bei der Krankenschwester der Umgang mit den Patienten und bei der Buchhalterin die Vertrauenswürdigkeit und Sorgfalt bewertet werden.
Selbstverständlich muss das Arbeitszeugnis der Wahrheit entsprechen, klar und unmissverständlich sowie wohlwollend formuliert sein.