Elternzeit im Arbeitszeugnis

 

Die Entscheidung, ob die Elternzeit im Arbeitszeugnis erwähnt werden soll, obliegt der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer, wenn die Dauer der Elternzeit weniger als die Hälfte des gesamten Beschäftigungsverhältnisses ausmacht.

 

Viele Berufsbilder leben von ständig steigenden Anforderungen und der Weiterentwicklung des Wissens. In manchen Unternehmen ist eine Elternzeit nicht gerne gesehen, da interpretiert wird, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer den Anschluss an seine Tätigkeit verloren hat und das Wissen nach einer längeren Auszeit nicht mehr aktuell ist. Infolgedessen können bei einer Bewerbung Nachteile entstehen, wenn die Elternzeit im Arbeitszeugnis erwähnt wird.

  

Aus diesem Grund darf die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob die Elternzeit im Arbeitszeugnis erwähnt werden darf.