Wann Sie ein Arbeitszeugnis prüfen lassen sollten

Für viele Arbeitnehmer ist ein Arbeitszeugnis ein Buch mit sieben Siegeln. Geheimcodes, Verschlüsselungstechniken, der Aufbau der Tätigkeitsbeschreibung, die Schlussformel – im Laufe der Jahre hat sich eine spezielle Zeugnissprache entwickelt, in welche die Leistung des Mitarbeiters übersetzt werden muss, um den gesetzlichen Bestimmungen zu genügen.

 

Es ist für einen erfahrenen Einstellungsentscheider kein Problem, ein Arbeitszeugnis zu interpretieren. Dagegen kann es für einen Arbeitnehmer zum großen Fragezeichen werden. Liest der potentielle Arbeitgeber Informationen aus dem Zeugnis heraus, die einer Einstellung entgegenstehen und die dem Arbeitnehmer selbst nicht bekannt sind, ist der Bewerber klar im Nachteil.

 

Damit Sie  bei Bewerbungen nicht in diese Falle tappen, sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen und gegebenenfalls auch reklamieren, wenn es fehlerhaft ist. Das sollten Sie kurzfristig tun, denn die Rechtsprechung entscheidet bezüglich der Widerspruchsfristen von Fall zu Fall.

 

Beachten Sie die Fristen!

Grundsätzlich besteht ein dreijähriger Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Diese Frist kann jedoch infolge tariflicher oder einzelvertraglicher Vereinbarungen deutlich eingeschränkt sein, teilweise sogar auf maximal 2 Monate. Handeln Sie daher umgehend. Sofort nach Erhalt sollten Sie  Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen oder selbst bewerten und ggf. sofort reklamieren.

 

Worauf Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen sollten:

Ihr Arbeitszeugnis sollte ein charakteristisches Bild von Ihnen darstellen und eine Art „Längsschnitt“ Ihrer Leistungen abbilden. Neben der Vollständigkeit der Beurteilungskriterien:

  • Arbeitsmotivation
  • Kernkompetenzen und Arbeitsbefähigung
  • Wissen und Fortbildung
  • Arbeitsweise
  • hervorhebenswerte Leistungen und Projekte
  • Führungsleistungen für leidende Angestellte
  • Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
  • Sozialverhalten intern und extern
  • Schlussformel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

sollten Sie  zunächst prüfen, ob die Notengebung mit Ihren eigenen Einschätzungen übereinstimmt.

 

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie alle relevanten Kriterien und auch die Benotung sicher beurteilen können, können Sie im Zweifelsfall professionelle Dienste in Anspruch nehmen und Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen. Dann können Sie sicher sein, dass nichts übersehen wird und erhalten Hilfestellung, wenn Sie das Zeugnis reklamieren müssen.

 

Und wenn das Zeugnis überarbeitet werden muss?

Auch wenn mancher Arbeitgeber der Zeugniserstellung skeptisch gegenüber steht oder es leider auch in dem einen oder anderen Fall nutzt, um seinen Unmut über den Arbeitnehmer auszudrücken, sind Fehler im Arbeitszeugnis meist unbeabsichtigt und lassen sich in einem Gespräch schnell klären. Zeigt sich der Arbeitgeber uneinsichtig, reklamieren Sie schriftlich oder lassen Sie sich anwaltlich beraten. 

 

Unser Tipp:

 

Auch wenn Sie das Zeugnis nicht sofort benötigen, weil Sie bereits  in einem neuen Job tätig sind, sollten sofort nach Erhalt das Arbeitszeugnis prüfen lassen, wenn Sie selbst wenig Erfahrung in der Thematik haben. Zögern Sie bei Fehlern oder Unvollständigkeit nicht, das Zeugnis auch umgehend zu reklamieren – es wäre ärgerlich, wenn Sie eine gute Bewertung bei einer späteren Bewerbung nicht vorlegen könnten, weil Sie Fristen versäumt haben!

 

Reichen Sie einen eigenen Zeugnisvorschlag bei Ihrem Arbeitgeber ein - so können Sie sicher sein, dass das Arbeitszeugnis alle relevanten Kriterien enthält!