Warum Sie ein Zwischenzeugnis anfordern sollten

Gründe für ein Zwischenzeugnis

Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers  ergibt sich nach § 242 BGB der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Zwischenzeugnis bei Vorliegen eines triftigen Grundes. 

 

Vielfach sind die Gründe für den Anspruch auf ein  Zwischenzeugnis bereits im Tarifvertrag geregelt, jedoch gibt auch die Rechtsprechung eine Reihe von triftigen Gründen vor. Das können sein:

  • feststehendes Vertragsende, auch nach Kündigung oder nach Auflösungsvertrag
  • Wechsel des Ausbildungsberufes bei Auszubildenden oder Abbruch der Ausbildung
  • Umwandlung eines befristeten ein befristetes Arbeitsverhältnis
  • wesentliche Änderungen des Aufgabengebietes oder der Position
  • längeres Ruhen des Arbeitsverhältnisses bzw. Unterbrechung, beispielsweise bei Elternzeit oder Langzeiterkrankung

Sich regelmäßig Zwischenzeugnisse ausstellen zu lassen, hat eine Vielzahl von Vorteilen für den Arbeitnehmer:

 

1. Bindungswirkung

Der Arbeitgeber ist an die Notengebung im Zwischenzeugnis gebunden, wenn

dieses den weitaus größeren Teil des Arbeitsverhältnisses beschreibt oder

kurz vor dem Endzeugnis ausgestellt wurde

 

Wenn Sie also vor Kurzem ein gutes bis sehr gutes Zwischenzeugnis bekommen haben, kann der Arbeitgeber nicht  aufgrund von Streitigkeiten bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein schlechtes Endzeugnis ausstellen. Die Bewertung im Endzeugnis ist immer ein Längsschnitt durch die Dauer des Arbeitsverhältnisses.

 

2. Plötzliche Bewerbungsnotwendigkeit

Ein Arbeitsverhältnis kann leider aus den unterschiedlichsten Gründen schnell enden. Wenn Sie bereits seit vielen Jahren im Unternehmen tätig sind und keine Leistungsnachweise für eine Bewerbung haben, stehen Sie bei einer plötzlichen Kündigung mit leeren Händen da. Vielleicht planen Sie auch einen Wohnortwechsel oder haben Differenzen mit dem neuen Vorgesetzten – mit aktuellen Bewerbungsunterlagen können Sie immer schnell reagieren.

 

3. Projekte und umfangreiche Aufgabengebiete

Auch wenn Sie sehr komplexe Verantwortungsbereiche erfüllen und häufig mit gewichtigen Projekten oder mit Sonderaufgaben betraut sind macht es Sinn, sich hierzu Zwischenzeugnisse ausstellen zu lassen. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt ein Endzeugnis erhalten, ist dieses in der Regel auf zwei,  in Ausnahmefällen auf drei, Seiten beschränkt. Hier können umfangreiche Projekte nicht so präzise und detailliert beschrieben werden, wie das in einem gesonderten Zwischenzeugnis dargestellt werden kann. Wenn Ihr potentieller neuer Arbeitgeber jemanden sucht, der in einem bestimmten Bereich Erfahrung hat, können Sie diese mit Ihrem Zwischenzeugnis nachweisen und sich als Top-Kandidaten für die zu besetzende Stelle präsentieren.

 

4. Interner Nachweis

Auch für den internen Nachweis ihrer guten bis sehr guten Leistungen ist ein Zwischenzeugnis hilfreich. Bei einem Vorgesetztenwechsel beispielsweise kann es sein, dass sich eine schlechte Beziehung zu dem neuen Chef aufbaut, die sich im Arbeitszeugnis widerspiegeln kann. Denn Leistungen wird der Vorgesetzte oft subjektiv beurteilen. Auch eine länger dauernde Krankheit kann zu einer schwächeren Leistung führen, die das interne Bild von Ihnen verfälscht.

 

Sie sehen also, es gibt eine Menge Gründe, sich gute Leistungen regelmäßig bescheinigen zu lassen!

 

Unser Tipp:

Besonders wenn Sie länger im Betrieb beschäftigt sind, lassen Sie sich regelmäßig Zwischenzeugnisse erstellen! Denn damit sind Sie auf der sicheren Seite und haben aussagekräftige Unterlagen. Achten Sie darauf, dass die Zwischenzeugnisse lückenlos aufeinander folgen.