Warum Sie im Arbeitsgerichtsprozess Vereinbarungen zu Ihrem Arbeitszeugnis treffen sollten und was dabei zu beachten ist
Sie haben eine Kündigung erhalten und Ihnen steht ein Arbeitsgerichtsprozess ins Haus? Bei einem Vergleich sollten Sie in Absprache mit Ihrem Anwalt auf jeden Fall eine eindeutige Zeugnisklausel aufnehmen lassen. Gerade wenn ein Arbeitsverhältnis mit Streitigkeiten zu Ende geht, kommt es häufig in Zeugnisfragen zu Problemen. Sei es, dass sich die Erstellung des Arbeitszeugnisses verzögert, ungünstige Formulierungen gewählt werden oder die Notengebung nicht passt.
Wichtig: Eindeutige Formulierungen in der Zeugnisklausel!
In einem Prozess können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vorab Vereinbarungen über ihr Arbeitszeugnis treffen. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass die Formulierung dazu eindeutig und klar ist. Denn nur dann ist der Anspruch vollstreckbar und Sie vermeiden einen weiteren Rechtsstreit.
Leider finden sich im Vergleich manchmal sehr ungenaue Formulierungen. Beispielsweise wird vereinbart, dass der Arbeitgeber zur Ausstellung eines wohlwollenden qualifizierten Arbeitszeugnisses verpflichtet ist. Diese Formulierung ist jedoch nicht eindeutig und im Prinzip schon in Paragraf 109 Gewerbeordnung und der dazu ergangenen Rechtsprechung festgelegt. Anspruch auf eine gute Note haben Sie damit nicht!
Tatsächlich kann der Arbeitgeber durchaus ein befriedigendes oder sogar nur ausreichendes bis mangelhaftes Arbeitszeugnis erstellen – solange es wohlwollend umschrieben ist und sofern er die schlechte Leistung beweisen kann. Selbstverständlich ist der Arbeitgeber an die Wahrheitspflicht gebunden und kann kein sehr gutes Zeugnis für schlechte Leistungen erstellen. Bei Streitigkeiten über die Notengebung ist hier die Entscheidung des Gerichtes gefragt.
Je unklarer die Formulierung der Zeugnisklausel im Vergleich ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sich später noch einmal mit dem Arbeitgeber vor Gericht auseinandersetzen müssen. Erstellt der Arbeitgeber ein Zeugnis mit dem Notenspiegel drei und Sie können eine bessere Leistung nicht nachweisen, haben Sie kaum eine Chance, ein gutes oder sogar sehr gutes Arbeitszeugnis zu erhalten.
Die sicherste Variante: Der eigene Zeugnisentwurf
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie einen selbst vorbereiteten Zeugnisentwurf bereits im Vergleich durchsetzen können. Denn Sie wissen am besten, was Sie geleistet haben und welche Formulierungen bei späteren Bewerbungen wichtig sind. Nehmen Sie also Ihren eigenen Zeugnisentwurf als Vorschlag mit und lassen Sie diesen als Anlage beifügen. Natürlich kann es sein, dass Sie im Vergleich Abstriche hinnehmen müssen, weil der Arbeitgeber mit Ihrem Entwurf nicht einverstanden ist. Ihr Anwalt hat aber die Chance, wichtige Formulierungen schon jetzt für Sie durchzusetzen.
Was Sie bei einem Vergleich festlegen können:
Grundsätzlich können Sie die Notengebung, den gesamten Zeugnistext oder einzelne Formulierungen festlegen. Wenn Sie keinen eigenen Entwurf vorlegen können oder möchten, sollten Sie neben der Note zumindest die wichtigsten Zeugnisformulierungen sowie das Ausstellungsdatum, nämlich das Austrittsdatum, im Vergleich festlegen. Die Zeugnisklausel könnte beispielsweise wie folgt lauten:
- Der Arbeitnehmer ist berechtigt, einen Entwurf für das Arbeitszeugnis zu erstellen. Von diesem darf der Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund abweichen.
- Der Arbeitgeber verpflichtet sich, folgende Formulierung in das Zeugnis aufzunehmen: Frau Mustermann erfüllte ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Nicht vergessen: Die Schlussformulierung!
Auch die Schlussformel im Arbeitszeugnis sollte optimalerweise bereits im Vergleich festgelegt werden, denn diese kann im Zweifelsfall die Aussagen im sonst guten Arbeitszeugnis negieren.
Eine sehr gute Schlussformel ist beispielsweise:
Wir bedauern sein Ausscheiden sehr, danken Herrn Mustermann für seine ausgezeichneten Leistungen und die immer konstruktive und harmonische Zusammenarbeit und wünschen ihm beruflich und privat alles Gute und weiterhin viel Erfolg
Wenn Ihnen also ein Arbeitsgerichtsprozess ins Haus steht, einigen Sie sich mit Hilfe Ihres Anwaltes vorab auch auf die wichtigen Details im Arbeitszeugnis.
Sie möchten in Ihrem Arbeitsgerichtsprozess einen Arbeitszeugnisentwurf vorlegen und auf Nummer Sicher gehen, dass dieser für Sie wirklich vorteilhaft geschrieben ist? Gerne unterstützen wir Sie dabei und erstellen in individuelles Arbeitszeugnis. Auch prüfen wir Ihren Entwurf und überarbeiten diesen bei Bedarf. Sprechen Sie uns an!