Arbeitszeugnis Note - welche Bewertung ist wirklich überzeugend?
Schlechtes Arbeitszeugnis, Eins-Plus-Zeugnis, Überflieger, realistisches Zeugnis – wer ein Arbeitszeugnis schreiben möchte oder muss, für den ist die „richtige“ Arbeitszeugnis Note oft ein Rätsel. Denn was kommt im Bewerbermarkt gut an, was wird als realistisch eingeschätzt und was stellt das Licht des Arbeitnehmers unter den Scheffel?
Ein wohlwollendes Arbeitszeugnis = gute Bewertung?
Sehen wir uns zunächst die gesetzlichen Grundlagen an: Jedes Arbeitszeugnis muss wohlwollend und berufsfördernd sein. Aber Achtung: Wohlwollend bedeutet nicht automatisch eine gute Arbeitszeugnis Note! Aus der Zeugnissprache in die Allgemeinsprache übersetzt heißt das erstmal nichts anderes, als eine schlechte Leistung so dazustellen, dass dem Arbeitnehmer dadurch keine Nachteile erwachsen. Und das ist eine ziemliche Gradwanderung! Denn: Die sogenannten Zeugniscodes, die durch mehr oder weniger geschickte Formulierungen unzulässige Informationen verschlüsselt darstellen, sind heute verboten. Dazu gehören so interessante Formulierungen wie „Er war ein umgänglicher Mitarbeiter“, was nichts anderes heißt als: "Wir sahen ihn lieber von hinten als von vorne". Oder: „Für seine Mitarbeit bedanken uns" (nein danke). Anstatt also konkret zu schreiben: „Der Mitarbeiter hat schlechte Leistungen erbracht“ heißt es in der Zeugnissprache: „Er gab sein Bestes“. Hier wird einfach nicht konkret auf das Arbeitsergebnis eingegangen…. Und das ist eine erlaubte Formulierung, kein Zeugniscode.
Schlechte Leistung nett ausgedrückt
Denn auch wenn die Zeugniscodes verboten sind, wird eine schlechte Arbeitsleistung oder Fehlverhalten im Arbeitszeugnis unter Umständen benannt – nur eben „wohlwollend“ formuliert. Das führt dann beispielsweise zu folgenden Arbeitszeugnis Formulierungen, die offiziell „erlaubt“ sind und in der Fachliteratur bzw. den allgemein üblichen Textbausteinen empfohlen werden: „Mit seinen Umgangsformen waren wir zufrieden“ (Note 4), „sein Verhalten war meist in Ordnung“ (Note 5), „mit den Kollegen kam sie zurecht“ (Note 4). Bei diesen negativen Wertungen ist es wichtig zu wissen, dass der Arbeitgeber schlechte Leistungen nachweisen muss, wenn der Arbeitnehmer die schlechte Arbeitszeugnis Note vor Gericht reklamiert.
Und welche Zeugnisnote für „Normalleistung“?
Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich mindestens auf die Arbeitszeugnis Note 3 Anspruch. Es sei denn, der Arbeitnehmer kann nachweisen, daß der Mitarbeiter wirklich schlechte Leistungen erbracht hat, unzuverlässig war etc.. Aber oft fehlt es dem Arbeitgeber an Nachweisen, oder er möchte seine Kraft und Zeit nicht in einen Gerichtsprozess mit offenem Ausgang stecken. Daher stellen viele Arbeitgeber ein besseres Zeugnis aus, obwohl der Arbeitnehmer eigentlich ein mangelhaftes Arbeitszeugnis verdient hätte. Das wiederum rückt die tatsächlich durchschnittlich arbeitenden Mitarbeiter in ein falsches Licht und nimmt sie teilweise in Sippenhaft. Denn das die Arbeitszeugnis Note 3 eine erhebliche Schlechtleistung kennzeichnen kann, diese Tatsache ist in Einstellerkreisen bekannt und damit ist diese Wertung oft negativ besetzt. Allerdings arbeiten Zeugnisschreiber hierbei meist auch mit der sogenannten "Weglasstechnik", so dass hier mehrere Kriterien zusammen kommen.
Was ist denn mit der Wahrheit?
Und noch etwas spielt bei der Zeugniserstellung eine wichtige Rolle: Das Wahrheitsgebot. Ein Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß ausgestellt werden, Sie dürfen also nichts bescheinigen, was den Tatsachen nicht entspricht. Was aber, wenn die Leistungen wirklich schlecht waren? Und zwar dauerhaft, denn eine zeitlich begrenzte Schlechtleistung darf sich nicht in der Arbeitszeugnis Note widerspiegeln! Widerspricht es nicht dem Wahrheitsgebot, wenn ein richtig schlechter Mitarbeiter mit einer 3 bewertet wird? In der Praxis kann diese Vorgehensweise in der Tat Probleme aufwerfen, denn der Unterzeichner muss mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit einstehen.
Das Superzeugnis:
Kniffelig, aber nicht ganz so kompliziert ist das Überflieger- oder „Eins-Plus“-Arbeitszeugnis. Denn natürlich gibt es sie, die Leistungsträger, High-Performer und Supermitarbeiter! Und eine Topleistung verdient eine Top-Arbeitszeugnis Note! Wichtig ist bei so einem Superzeugnis aber, sich im Text nicht auf Allgemeinplätzchen zu beschränken, sondern den Mehrwert dieser Mitarbeiter konkret und messbar im Arbeitszeugnis zu belegen. Wenn also ein Außendienstmitarbeiter „ausnahmslos exzellente Umsatzzahlen“ erbracht hat, könnte hier ein „Beweis“ durch konkrete Zahlen erfolgen, zum Beispiel durch folgende Formulierung: „Die Umsätze von Herrn Mustermann lagen konstant 30 % über denen der anderen Mitarbeiter“. Wenn Sie also die Arbeitszeugnis Note Eins-Plus geben: Beweisen Sie die Superleistung! Machen Sie eben jene Erfolge sichtbar, an denen Sie ein sehr gutes Arbeitszeugnis festmachen!
Einfach ein gutes, normales Arbeitszeugnis:
Und welche Arbeitszeugnis Note soll nun ein normal guter Mitarbeiter mit Stärken und Schwächen, guten und schlechten Zeiten erhalten? Hier ist es relativ einfach: Realistisch ist eine Mischung aus den Noten 1 und 2, einfach deshalb, weil 80 % aller Arbeitszeugnisse in Deutschland mit der Note 2 oder besser ausgestellt werden. Bei einer schlechteren Bewertung liegt Ihr Mitarbeiter sonst klar unter dem Durchschnitt! Vor allem: Sorgen Sie dafür, dass alle relevanten Beurteilungskriterien im Zeugnis bewertet werden:
- Arbeitsmotivation
- Arbeitsbefähigung
- Fachkenntnisse
- Arbeitsstil
- Arbeitsquantität und –qualität
- persönliche Erfolge
- zusammenfassende Leistungsbeurteilung
- Sozialverhalten intern und extern
- sowie – ganz wichtig – die passende Schlussformulierung
Verwenden Sie ein Mitarbeiterbeurteilungsformular, filtern Sie die Stärken und Erfolge heraus und versuchen Sie, zu einer objektiven Beurteilung zu kommen. Ganz wichtig: Texten Sie wirklich individuell und bringen Sie Informationen ein, die ein positives Bild Ihres Mitarbeiters zeigen.