Wir erstellen individuelle und aussagekräftige Arbeitszeugnisse, welche die Stärken und Kompetenzen des Arbeitnehmers widerspiegeln.


Arbeitszeugnis schreiben

 

Worauf Sie achten sollten, wenn Sie ein Arbeitszeugnis erstellen:

 

Ein Arbeitszeugnis begleitet den Arbeitnehmer ein Leben lang. Es kann das Zünglein an der Waage sein, ob der Bewerber eingeladen wird, oder eine Absage erhält. Daher hat der Arbeitgeber auch bei der Erstellung eines Zeugnisses eine Fürsorgepflicht und ist gleichzeitig an Rechtsvorschriften gebunden: Das Arbeitszeugnis muss der Wahrheitspflicht entsprechen. Fehlen jedoch wesentliche Aussagen oder ist das Zeugnis zu gut oder zu schlecht ausgestellt, kann der Unterzeichner unter Umständen schadenersatzpflichtig gemacht werden. Gleichzeitig dürfen bestimmte Dinge aber nicht klar ausgesprochen werden, um dem Arbeitnehmer in seinem Fortkommen nicht zu schaden - beispielsweise lang andauernde Krankheit, Schlechtleistung oder strafbare Handlungen. 

 

Die Herausforderung:

Der große Zeitaufwand, rechtliche Voraussetzungen, Zeugnissprache, Geheimcodes, Verschlüsselungstechniken: Für Fachfremde kann das Schreiben eines korrekten Arbeitszeugnisses eine große Herausforderung sein. Was muss ins Zeugnis? Und was darf nicht? Welche Kernkompetenzen bringen den Arbeitnehmer weiter und unterstützen sein Fortkommen? Textbausteine und Musterzeugnisse können Ihnen nur bedingt helfen, wenn Sie ein Arbeitszeugnis schreiben möchten. Denn: Bei einfachen Tätigkeiten sind diese so ausformuliert, dass sie dem Großteil der Arbeitnehmer gerecht werden. Für Führungskräfte oder Geschäftsführer, aber auch für Sachbearbeiter in gehobenen Positionen, sind solche Textbausteinzeugnisse und Pauschalaussagen Karrierekiller. Denn gerade hier ist die Beschreibung der persönlichen Erfolge entscheidend. Auch eine Zeugnisanalyse stellt viele Leser vor schwierige Fragen. Denn: Woran erkenne ich Verschlüsselungstechniken und Geheimcodes? Stimmt die Benotung?

 

Und wie ist das mit dem Anpruch?

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist wie folgt geregelt: Gemäß § 109 Gewerbeordnung haben Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Arbeitnehmerähnliche Personen, wie zum Beispiel freie Mitarbeiter oder Geschäftsführer, können bei Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses ein Zeugnis verlangen. Auch bei Teilzeitbeschäftigungen, geringfügigen Beschäftigungen, Probearbeitsverhältnissen und befristeten Tätigkeiten besteht ein Zeugnisanspruch. Unter bestimmten Voraussetzungen steht dem Arbeitnehmer ebenso ein Zwischenzeugnis zu. 

 

Achtung: Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber nicht automatisch ausstellen!

Im Gegensatz zu einem einfachen Arbeitszeugnis, das mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten soll, muss ein sogenanntes qualifiziertes Arbeitszeugnis vom Arbeitnehmer ausdrücklich beim Arbeitgeber verlangt werden . Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält neben den Angaben über die Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses auch Beurteilungen der Leistung und des Verhaltens.

 

Ein Arbeitszeugnis zu schreiben stellt viele Personaler vor Herausforderungen. Zum einen ist die Ausfertigung eines Zeugnisses ist sehr zeitaufwändig und zum anderen gibt es viele Stolpersteine. Auch ist zu bedenken, dass der Arbeitgeber für die Richtigkeit der Angaben im Arbeitszeugnis unter Umständen haftet. Zudem kann das Zeugnis das Fortkommen eines Arbeitnehmers fördern oder behindern.

 

Auf die Kleinigkeiten kommt es an!

Ein korrektes Arbeitszeugnis stellt also hohe Ansprüche an den Aufbau und an die Formulierungen. Denn es muss sowohl der Wahrheitspflicht als auch der wohlwollenden Formulierung gerecht werden. Das bedeutet, dass neben dem richtigen Aufbau in Bezug auf den Werdegang im Unternehmen und der Tätigkeitsbeschreibung auch genaue Kenntnisse der Zeugnissprache erforderlich sind.

 

Es ist zudem ein großer Unterschied, ob das Zeugnis  aktiv oder passiv formuliert ist (er übernahm diese Tätigkeit oder ihm wurde diese Tätigkeit übertragen), ob eine Zeitangabe wie stets oder jederzeit vor der Note steht, ob Angaben weggelassen werden, ob das Zeugnis bei anspruchsvollen Tätigkeiten unwichtige Details enthält usw.. Denn genau diese Kleinigkeiten machen die Bewertung aus.

 

Auch juristische  Fragestellungen können auftreten. Was muss ins Zeugnis, was darf nicht? Was ist mit Elternzeit, Fehlverhalten, fristlosen Kündigungen oder andauernder Krankheit? Hier ist es wichtig, sich genau darüber zu informieren, in welcher Form Aussagen hierzu gemacht werden dürfen - oder sogar müssen. Oder was im Gegenteil nicht erwähnt werden darf, oder sogar auf Wunsch des Arbeitnehmers ins Zeugnis muss.

 

Ein Arbeitszeugnis selber schreiben... geht das?

Rechtlich gesehen ja. Aufgrund des hohen Zeitaufwandes oder der fehlenden Erfahrung werden Arbeitszeugnisse von den Personalern aber häufig nur verzögert oder unkorrekt ausgestellt, oder die Ausfertigung wird direkt dem Arbeitnehmer übertragen. Es  kommt nicht darauf an, wer das Arbeitszeugnis schreibt, sondern wer es unterzeichnet. Denn derjenige muss  den Inhalt verantworten.

 

Im Wissen, dass dieses Arbeitszeugnis ihn sein Leben lang begleitet wird, möchte der Arbeitnehmer berechtigterweise das Beste aus seinem Zeugnis herausholen. Jedoch sind die wenigsten Arbeitnehmer mit diesem Thema so vertraut, dass sie sich ohne erheblichen Zeitaufwand und ohne die Gefahr in Stolperfallen zu tappen, ein wirklich karriereförderndes Arbeitszeugnis schreiben können. Besonders in gehobenen Positionen kommt dies zum Tragen, denn wer hier aus Sicherheitsgründen auf vorformulierte Textbausteine zurückgreift, wird dieser Chance nicht gerecht. Im Gegenteil, ein pauschales Zeugnis ohne individuelle Aussagen kann eine Negativaussage über den Arbeitnehmer darstellen.

 

Selber schreiben: Sammeln Sie Informationen: 

Auf diesen Seiten finden Sie viele Informationen zum Aufbau eines Arbeitszeugnisses, zur Zeugnissprache, zu Arbeitszeugnisnoten und Weiteres. Als Experten für Arbeitszeugnisse unterstützen wir Sie auf Wunsch sehr gerne. Ob Sie Arbeitgeber sind und Entlastung benötigen, oder Sie als Arbeitnehmer sicher gehen möchten, ein wirklich maßgeschneidertes und individuelles Arbeitszeugnis zu erhalten, wir stehen mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis schreiben lassen wollen: Hier finden Sie Informationen über unseren Service, unsere Preise und die Kontaktdaten.

 

Auf diesen Seiten haben wir für Sie Informationen zu verschiedenen Themen zusammengestellt:  

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