Aus Ihren Bewerbungsunterlagen ersieht der Einstellungsentscheider, ob Sie über die erforderlichen Qualifikationen für die zu besetzende Stelle verfügen. Ihre Bewerbungsmappe sollte daher alle wesentlichen Informationen dazu enthalten. Neben Ihrem Bewerbungsanschreiben und dem Lebenslauf geben auch Ihre Arbeitszeugnisse Auskunft über Ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen während ihrer gesamten Unternehmenszugehörigkeit. Gleichzeitig dienen diese als Nachweis dafür und bewerten Ihre Leistungen.
Wenn Sie also ein Arbeitszeugnis schreiben, muss dieses alle Informationen enthalten, die zu einer Einstellung führen können. Dazu zählt auch Ihr beruflicher Werdegang im Unternehmen. Der Zeugnisleser ersieht hieraus Ihre Entwicklung, Ihre Berufserfahrung und Ihre Kompetenzen in den möglicherweise unterschiedlichen Bereichen. Auch kann es für den Leser interessant sein zu wissen, ob und wie schnell Sie sich weiterentwickelt haben. Vielleicht sind Sie mit Ihrer aktuellen Position nicht zufrieden und möchten sich gerne auf eine Funktion bewerben, die Sie vor längerer Zeit schon einmal ausgeübt haben. In diesem Fall können Sie mit der genauen Schilderung Ihres beruflichen Werdegangs im Arbeitszeugnis die entsprechenden Erfahrungen nachweisen.
Wie Sie Ihren beruflichen Werdegang aufbauen können:
Erstellen Sie, bevor Sie Ihr Arbeitszeugnis schreiben, eine Checkliste und bilden Sie Ihren Werdegang chronologisch und mit folgenden Inhalten ab:
Wie Sie Ihren beruflichen Werdegang mit vielen verschiedenen Funktionen darstellen können:
Wenn Sie ein Arbeitszeugnis schreiben, dass mehr als 3 Funktionen umfasst, beschreiben Sie nur die 2 bis 3 letzten Positionen ausführlich. Die zuvor ausgeübten Stellen reißen Sie nur kurz an und nennen hier lediglich die wichtigsten Tätigkeiten, etwa in einem Fließtext. Fokussieren Sie sich dabei auf Aufgaben und Erfahrungen, die einen potentiellen Arbeitgeber interessieren können.
Wie ausführlich soll der Werdegang beschrieben werden, wenn Sie bereits ein oder mehrere Zwischenzeugnisse erhalten haben?
Zunächst müssen wir unterscheiden, ob Sie aktuell ein Endzeugnis oder ein Zwischenzeugnis schreiben möchten:
Ein Endzeugnis soll einen Längsschnitt über den gesamten Verlauf des Mitarbeiters darstellen. Daher hebt ein Endzeugnis in der Regel zuvor ausgestellte Zwischenzeugnisse auf. Denn der potentielle neue Arbeitgeber bevorzugt es in der Regel, wenn er nur ein Zeugnis lesen und die Informationen nicht aus mehreren Zeugnissen zusammensuchen muss. Daher schildern Sie im Endzeugnis Ihren vollständigen beruflichen Werdegang mit den jeweiligen Tätigkeiten. Auch hier fokussieren Sie sich auf die letzten Stellen, erwähnen aber bei zuvor durchlaufenen Positionen auch diese mitsamt den Kerntätigkeiten.
In Einzelfällen kommt es vor, dass der Arbeitnehmer eine Vielzahl von Positionen durchlaufen oder Projekte betreut hat, die zu umfangreich sind, um im Arbeitszeugnis zusammengefasst zu werden. In diesem Fall ist es sinnvoll, nur die Positionen, die nach dem letzten Zwischenzeugnis ausgeübt wurden im Abschlusszeugnis zu dokumentieren und ausdrücklich auf das Zwischenzeugnis zu verweisen.
Wenn Sie ein Zwischenzeugnis schreiben, verweisen Sie in diesem immer auf das zuvor ausgestellte. Mehrere Zwischenzeugnisse werden ähnlich einer Perlenkette erstellt – aufeinander folgend. Beschreiben Sie Ihren in den zuvor geschilderten Zwischenzeugnissen beruflichen Werdegang im aktuellen Zwischenzeugnis nur oberflächlich und beginnen Sie Ihre detaillierte Beschreibung mit dem Datum nach dem letzten Zwischenzeugnis. Sie können, wenn Sie ein Folge-Zwischenzeugnis schreiben, etwa wie folgt formulieren: Am DATUM wurde Frau Mustermann bereits ein Zwischenzeugnis ausgestellt. Das vorliegende Zwischenzeugnis bewertet ihre Leistungen seither.
Was Sie sonst noch beachten sollten, wenn Sie Ihren beruflichen Werdegang im Arbeitszeugnis beschreiben:
Die Positionsbeschreibung ist immer neutral, das heißt, hier wird nicht bewertet, ob Sie gut oder schlecht gearbeitet haben. Also: Keine Aussagen über die volle oder vollste Zufriedenheit, sondern lediglich eine formelle Aufzählung der Tatsachen. Eine Ausnahme kann ein Geschäftsführerzeugnis sein, da hier bei einer Vielzahl von Projekten keine reguläre Tätigkeitsbeschreibung aufgelistet wird und stattdessen Projekt für Projekt beschrieben und bewertet wird.
Beispiel für einen Werdegang mit 3 Positionen:
Frau Mustermann war zunächst als Telefonistin am Empfang in unserem Unternehmen tätig. In dieser Funktion war sie für die Betreuung und Weiterleitung unserer Besucher, die Ausgabe von Parkerlaubnissen sowie die Annahme und Weiterleitung von Telefonanrufen verantwortlich.
Am „Datum“ übernahmen wir Frau Mustermann nach ihrer eigenen Bewerbung gerne als Mitarbeiterin in unserem Sekretariat, wo sie die Assistentin des Geschäftsführers bei allen anfallenden Sekretariatsarbeiten unterstützte. Im Einzelnen umfasste dieser Aufgabenbereich folgende Schwerpunkte:
Nach dem Ausscheiden der Assistentin des Geschäftsführers beförderten wir Frau Mustermann aufgrund ihrer überzeugenden Leistungen beförderten wir Frau Mustermann, zur Geschäftsführerassistentin. Damit übernahm Frau Mustermann die Verantwortung für die reibungslosen Abläufe im Geschäftsführersekretariat sowie die Führungsverantwortung für eine neu eingestellte Sekretariatsmitarbeiterin. Außerdem verantwortete sie folgende Aufgaben:
Zusammenfassung:
Übrigens: Besondere Erfolge – zum Beispiel die Gewinnung von Kunden, gehören nicht in den Werdegang, sondern in den Bewertungsteil!