Wir erstellen individuelle und aussagekräftige Arbeitszeugnisse, welche die Stärken und Kompetenzen des Arbeitnehmers widerspiegeln.


Qualifiziertes Arbeitszeugnis -

und der Unterschied zum einfachen Arbeitszeugnis

 Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis:

Gemäß § 109 der Gewerbeordnung haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses. Dabei entscheidet der Arbeitnehmer, ob er ein qualifiziertes Arbeitszeugnis oder ein einfaches Arbeitszeugnis wünscht.

 

Das einfache Arbeitszeugnis:

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält Angaben über Art und der Dauer der Tätigkeit. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber mitteilen, ob er darüber hinaus gehende Angaben über die Leistung und das Verhalten wünscht, und damit sein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis in Anspruch nimmt.

 

Das qualifizierte Arbeitszeugnis:

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält folgende Inhalte:

  • Eingangsformulierung mit Angaben zur Beschäftigungsdauer und der Art des Beschäftigungsverhältnisses
  • Werdegang im Unternehmen
  • Aussagen über Kompetenzen und Verantwortung
  • Beurteilung der Arbeitsbereitschaft, der Arbeitsbefähigung, der Fachkenntnisse, des Verhaltens und der persönlichen Erfolge
  • zusammenfassende Leistungsbeurteilung
  • Arbeitszeugnis Schlussformel
  • die Unterschriften  von weisungsbefugten bzw. übergeordneten Personen (direkter Vorgesetzter, Geschäftsführer, Vertretungsbefugter der Personalabteilung

Ein Beispiel finden Sie hier: Beispiel qualifizierte Arbeitszeugnis Führungskraft


Ein Arbeitszeugnis ist eine sogenannte Holschuld. Das heißt, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das Zeugnis dem Arbeitnehmer zuzusenden, sondern grundsätzlich muss der Arbeitnehmer dieses bei Arbeitgeber abholen.