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Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

Ist es sinnvoll, den Arbeitgeber um ein Zwischenzeugnis zu bitten? Oder habe ich dann schlechte Karten, weil der Chef glaubt, ich will das Unternehmen verlassen? In welchen Fällen kann, darf und soll ich ein Zwischenzeugnis anfordern? Diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmer.

 

Wann habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

formaljuristische bei einem "triftigen Grund", beispielweise:

  • Betriebsübergang
  • Vorgesetztenwechsel
  • Aufhebungsvertrag zu einem späteren Termin
  • Änderung der eigenen Tätigkeit oder der Abteilung
  • Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses  für mehr als 1 Jahr, beispielsweise durch Elternzeit

Oft ist das Recht auf ein Zwischenzeugnis auch in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag festgeschrieben.

 

Macht es Sinn, mir ein Zwischenzeugnis erstellen zu lassen?

Ja, ein Zwischenzeugnis ist sinnvoll. Wer gute Leistungen erbracht hat, sollte sich diese auch bescheinigen lassen. Erstens, weil es im Falle einer Bewerbung sehr hilfreich ist seine Erfolge, Fachkenntnisse und Berufserfahrung belegen zu können und zweitens, weil eine Beurteilung auch immer im Blickwinkel des Betrachters liegt. Eine spätere Beurteilung durch einen neuen Vorgesetzten kann durchaus anders ausfallen als die des derzeitigen Vorgesetzten.

 

Ist der Arbeitgeber beim Endzeugnis an das Zwischenzeugnis gebunden?

Wird irgendwann ein Endzeugnis erstellt, muss die – hoffentlich sehr gute bis gute – Beurteilung des Zwischenzeugnisses mit einfließen und darf nicht vollkommen davon abweichen. Sind dem Arbeitnehmer also ein oder mehrere gute bis sehr gute Zwischenzeugnisse ausgestellt worden, kann er damit nachweisen, dass seine Leistungen nicht durchgängig schlecht waren und hat damit Anspruch auf ein entsprechend gutes Endzeugnis.