Wir erstellen individuelle und aussagekräftige Arbeitszeugnisse, welche die Stärken und Kompetenzen des Arbeitnehmers widerspiegeln.


Wie gut darf ein Arbeitszeugnis sein?

Häufig stellen sich Arbeitnehmer die Frage:  "Darf ich überhaupt ein sehr gutes Zeugnis haben? Klingt das nicht zu sehr nach „Überflieger“? Oder nach einem „Gefälligkeitszeugnis“?"


Erstmal gilt: Niemand sollte sein Licht unter den Scheffel stellen. Sehr gute Leistungen verdienen eine sehr gute Bewertung. Und: Das Arbeitszeugnis ist Bestandteil der nächsten Bewerbung und damit der „Visitenkarte“ des Arbeitnehmers. Nach neueren Statistiken erhalten  85 % aller Zeugnisse die Benotung „gut“. Wer also sehr gute Leistungen erbracht hat, sollte auch darauf Wert legen, dass dieses abgebildet wird. Aber: Als Durchschnittsnote gilt die Note befriedigend. Wer eine bessere Bewertung haben möchte, muss sie notfalls beweisen können. Hier kann unter Umständen ein Zwischenzeugnis eine große Hilfestellung sein. 

 

Damit überdurchschnittliche Leistungen jedoch nicht fälschlicherweise vom potentiell nächsten Arbeitgeber als „Gefälligkeits-„ oder „Weglobzeugnis“ interpretiert werden, sollten Beispiele genannt, Erfolge beschrieben und die besonderen Leistungen damit begründet werden. Natürlich sind hier Zeugnisse aus Standard-Textbausteinen unangebracht. Diese sind absichtlich pauschal gehalten, damit sie auf die Masse der Arbeitnehmer zutreffen. In einem guten bis sehr guten Arbeitszeugnis sollten die persönlichen Stärken und Kernkompetenzen des Mitarbeiters jedoch individuell hervorgehoben werden.

 

Dennoch sollte das Zeugnis nicht durchgängig von Superlativen strotzen. Sehr gute Leistungen werden zwar durch Zeitangaben wie „immer sehr gut“, „ausnahmslos hervorragend“ oder „stets in höchstem Maße“ beschrieben, wird jedoch jedes einzelne Beurteilungskriterium übertrieben mit „jederzeit in allerhöchstem Maße exzellent“ bewertet, möglicherweise noch ohne Erfolge ausführlich zu benennen, wirkt das unglaubwürdig. Auch sollte die Länge des Arbeitszeugnisses in Relation zur Beschäftigungsdauer im Unternehmen und auch der Tätigkeitsbeschreibung stehen. Eine 3seitige Bewertung bei einer einjährigen Beschäftigungsdauer und 5 Aufgaben ist unpassend.

 

Fazit:

Überdurchschnittliche Leistungen sollten natürlich wahrheitsgemäß beschrieben und bewertet werden – ohne Angst vor Fehlinterpretationen! Mit dem richtigen Maß und einer Begründung, was genau die sehr gute Beurteilung bewirkt hat, entsteht so ein wahrheitsgemäßes, wohlwollendes und wertschätzendes Arbeitszeugnis, dass die Stärken des Arbeitnehmers widerspiegelt, ohne zu übertreiben.