Wir erstellen individuelle und aussagekräftige Arbeitszeugnisse, welche die Stärken und Kompetenzen des Arbeitnehmers widerspiegeln.


Aufbau Arbeitszeugnis - was Sie beachten sollten

 

Vollständige Kriterien:

In der Praxis orientiert sich ein korrekter Zeugnisaufbau an bewährten Kriterien. So sollten neben den persönlichen Daten auch bestimmte Beurteilungskriterien vollständig aufgeführt werden. Wird zu bestimmten Kriterien keine Stellung bezogen, kann dies vom Leser unter Umständen als Weglasstechnik interpretiert werden.

 

Die Länge des Zeugnisses:

Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich das Arbeitszeugnis auch an der Beschäftigungsdauer und dem Verantwortungsumfang orientiert. So kann ein nur knapp formuliertes Arbeitszeugnis, welches zwar alle Beurteilungskriterien enthält, aber für eine hochqualifizierte Tätigkeit mit einer Beschäftigungsdauer von mehr als zehn Jahren ausgestellt ist, Aussagen über eine schlechte Leistung geben. Andererseits kann ein zwei- bis dreiseitiges Arbeitszeugnis für eine einjährige Tätigkeit vollkommen überzogen wirken und als „wegloben“ interpretiert werden.

 

Aufbau Arbeitszeugnis: 

 

Einleitung: In der Arbeitszeugniseinleitung befindet sich eine kurze Firmenbeschreibung, die exakte Beschäftigungsdauer, die Positionsbezeichnung und gegebenenfalls die Hierarchieebene. Des Weiteren wird hier der berufliche Werdegang  des Arbeitnehmers im Unternehmen tagesgenau dargestellt.

 

Tätigkeitsbeschreibung: Diese soll ein genaues Bild der Aufgaben widerspiegeln und dem externer Leser korrekte Informationen geben.  Übersichtlicher ist eine punktuelle Aufzählung mit Bullet Points. Allerdings gibt es hier keine Formvorschriften und es kann auch Sinn machen, hier einen Fließtext formulieren. Wichtig ist, dass die Relevanz und die Wertigkeit der einzelnen Tätigkeiten von oben nach unten verlaufen. Nebensächliche Routinetätigkeiten sollten in der Tätigkeitsbeschreibung  ausgelassen werden.

 

Leistungsbeurteilung: Wie in der Literatur vorgeschlagen und in der Praxis bewährt, sollten folgende Aspekte möglichst der Reihe nach beurteilt werden:

 

  • Arbeitsbereitschaft: Hier wird die Identifikation mit dem Unternehmen, die Bereitschaft zur Mehrarbeit, die Eigeninitiative und die Zielstrebigkeit dargestellt.
  • Arbeitsbefähigung: Dieses Kriterium enthält die Kernkompetenzen, die für den speziellen Mitarbeiter relevant sind sowie Aussagen zur Ausdauer und Belastbarkeit
  • Fachkenntnisse: In welchen jobbezogenen Bereichen besaß der Arbeitnehmer Fachkenntnisse? Hier geht es um Umfang, Tiefe, Umsetzbarkeit, Aktualität des Wissens und auch um die Weiterbildungsbereitschaft. In dieser Rubrik geht es nicht um die Kernkompetenzen!
  • Arbeitsweise: An dieser Stelle werden folgende Kriterien aufgeführt und beurteilt: Eigenständigkeit, Verantwortungs- und Kostenbewusstsein, Sorgfalt und Methodik
  • Arbeitsergebnisse: Welche Qualität besaßen die Arbeitsergebnisse? Welche Umsatzziele hat der Außendienstmitarbeiter erreicht? Arbeitete der Mitarbeiter termintreu?
  • Persönliche Erfolge: Besonders im Arbeitszeugnis Führungskraft oder im Arbeitszeugnis Geschäftsführer werden hier konkrete Arbeitserfolge genannt und beschrieben. Je höherwertiger die Stelle, gerade im Geschäftsführerbereich, desto größeren Umfang nimmt diese Rubrik im Arbeitszeugnis ein.
  • Führungsleistung: Dieses Kriterium beschreibt die Führungsqualifikation in Bezug auf die Zahl und Art der geführten Mitarbeiter, den Führungsstil und die erreichte Abteilungsleistung
  • Zusammenfassende Leistungsbeurteilung: An dieser Stelle folgt die übliche Zusammenfassung “stets zur vollsten Zufriedenheit“ oder ähnliches. 
  • Sozialverhalten: Beschrieben wird hier das Verhalten gegenüber internen Personen. Dabei sollte der Vorgesetzte an erster, die Kollegen an zweiter und die geführten Mitarbeiter an dritter Stelle genannt werden. Andernfalls könnte der Leser darauf schließen, dass beispielsweise Probleme mit dem Vorgesetzten bestanden.
  • Das Auftreten gegenüber externen Personen. Hier geht es um das Gesprächsverhalten, die Verhandlungsstärke, die Serviceorientierung usw.
  • Sozialkompetenz: Aussagen zu Sozialkompetenzen enthalten beispielsweise Vertrauenswürdigkeit, Kompromissbereitschaft und so weiter.
  • Beendigungsformel: An dieser Stelle wird der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt. Aber Vorsicht: Bestimmte Gründe dürfen hier nicht erwähnt werden!

 

Schlussformel Arbeitszeugnis: Spricht der Arbeitgeber hier Bedauern, Dank und Zukunftswünsche aus, unterstreicht dieses gute Aussagen im Arbeitszeugnis. Wird hierzu nichts erwähnt, kann das Zeugnis, trotz eines ansonsten korrekten Aufbau Arbeitszeugnis dadurch entwertet werden und auf Differenzen hinweisen. 

 

Grundsätzlich ist der Zeugnisaussteller beim Aufbau des Arbeitszeugnisses frei, er ist also nicht an Rechtsvorschriften gebunden. Der vorherige Text gilt lediglich als bewährte Struktur aus der Praxis.