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Schlüsselsätze im Arbeitszeugnis

Was wirklich zwischen den Zeilen steht

Die Zeugnissprache ist für viele Leser immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Daher möchten wir heute das Wissen über die Notengebung innerhalb eines Arbeitszeugnisses vertiefen.

Besonders entscheidend sind sogenannte Schlüsselsätze: standardisierte Formulierungen, die auf den ersten Blick harmlos wirken, aber in der Zeugnissprache eine ganz bestimmte Bedeutung tragen. Wer sie versteht, kann die Aussagekraft eines Zeugnisses richtig einordnen – sei es beim Erstellen, Prüfen oder Interpretieren.

Um ein Arbeitszeugnis aussagekräftig zu schreiben, gehört allerdings mehr als nur standardisierte Phrasen, es gehören differenzierte Aussagen genauso dazu wie die Nennung von Erfolgen und charakteristische Eigenschaften.

Was sind Schlüsselsätze im Arbeitszeugnis?

Schlüsselsätze sind fest etablierte Formulierungen, die zentrale Aussagen über Leistung, Verhalten und Potenzial eines Mitarbeitenden treffen. Sie folgen einem ungeschriebenen Kodex der Zeugnissprache und lassen Rückschlüsse auf die tatsächliche Bewertung zu – ohne dabei offensichtlich negativ zu wirken. Denn: Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf keine offenen Kritikpunkte enthalten.

Leistungsbeurteilung

Eines der Kriterien, die wohl die meiste Bedeutung zugesprochen wird, auf die wohl jeder Leser zuerst schaut, und daher auch von uns in der Zeugniswerkstatt meist nicht groß individualisiert wird, ist die sogenannte zusammenfassende Leistungsbeurteilung.

Sie zählt zu den Kernelementen des Zeugnisses. Hier ein paar typische Schlüsselsätze – jeweils mit entsprechender Notenskala:

FormulierungBedeutung (Note)
„Er erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“Sehr gut (1)
„… stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“Gut (2)
„… zu unserer vollen Zufriedenheit.“Befriedigend (3)
„…zu unserer Zufriedenheit.“Ausreichend (4)

Der Zusatz „stets“ oder „immer“ ist dabei entscheidend – fehlt er, sinkt die Bewertung eine Stufe ab.
Auf dieser Basis, werden alle Aussagen innerhalb eines Zeugnisses ver- bzw. entschlüsselt.

Sozialverhalten / Zusammenarbeit

Am Sozialverhalten zeigt sich, wie gut sich die Person ins Team integriert hat und wie sie mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen und ggf. Kundinnen und Kunden umgegangen ist.

FormulierungInterpretation
„Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleg:innen und Kund:innen war stets vorbildlich.“Sehr gutes Sozialverhalten
„… war einwandfrei.“Gut, aber distanzierter
„… war insgesamt zufriedenstellend.“Allenfalls durchschnittlich
„… war nicht zu beanstanden.“Ausdruck von Zurückhaltung, möglicherweise problematisch
„… bemühte sich um ein korrektes Verhalten.“Deutlich negativ

Hier fällt die Reihenfolge noch zusätzlich ins Gewicht. Im besten Fall werden zuerst die Vorgesetzten, dann Kolleg:innen, dann ggf. externe Partner oder Kund:innen genannt.

Führung und Verantwortung

Bei Leitungsfunktionen oder projektbezogener Verantwortung werden oft folgende Schlüsselsätze verwendet:

• „Er führte seine Mitarbeitenden stets zielorientiert, motivierend und mit hoher sozialer Kompetenz.“
• „Sie war eine geschätzte Führungskraft, die ihre Rolle mit Umsicht und Klarheit wahrnahm.“
• „Er zeigte Führungsstärke und förderte seine Mitarbeitenden gezielt.“

Fehlen Aussagen zur Führungskompetenz bei einer entsprechenden Position, kann das als Kritik gewertet werden.


Schlusssatz – das Zeugnisfinale

Besonderes Augenmerk liegt auf dem letzten Absatz. Er sollte in drei Teile gegliedert sein. Austrittsgrund, Dank und Zukunftswünsche. Darüber hinaus vermittelt er die Haltung des Unternehmens gegenüber dem ausscheidenden Mitarbeiter. Er sollte Wertschätzung, Dank und ggf. Bedauern über das Ausscheiden widerspiegeln. Gerade weil viele Leser den letzten Absatz besonders aufmerksam wahrnehmen, prägt er den Gesamteindruck des Zeugnisses maßgeblich.

Unabhängig von der Art der Trennung oder der individuellen Einschätzung durch die Führungskraft sollte der Schluss konsequent zur Gesamtbewertung passen. Dabei ist ein stimmiges Gesamtbild wichtig: Der Schlusssatz sollte die zuvor dargestellte Leistung und das Verhalten glaubwürdig abschließen.

Im Sinne der gängigen Rechtsprechung, die ein wohlwollendes, berufsförderndes und zukunftsorientiertes Zeugnis fordert, empfiehlt sich eine abschließende Bewertung, die den Gesamteindruck positiv abrundet. Ein Schlusssatz, der der Schulnote 4 entspricht, wenn das restliche Zeugnis der Note 2 entspricht, ist nicht glaubwürdig und wirft Fragen auf.

Zu beachten ist allerdings, das die Schlussformulierung dem Arbeitgeber gehört…

Fazit: Zeugnissprache ist keine Geheimsprache – wenn man sie kennt

Wer Arbeitszeugnisse schreiben, lesen oder bewerten muss, sollte sich mit der gängigen Notengebung und gängigen Gepflogenheiten vertraut machen. Denn zwischen „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ und „war stets bemüht“ liegen Welten – auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint.

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