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Glossar:
Zeugnissprache mit Erläuterungen

Arbeitszeugnisse – sie sind individuelle Leistungsbilanzen, Kommunikationsmittel und Karrierekatalysatoren. Die Sprache darin folgt besonderen Regeln, ist geprägt von juristischen Anforderungen, kodifizierten Formulierungen und teils subtilen Bedeutungsnuancen. Dieses Glossar bietet eine alphabetisch geordnete Übersicht zentraler Begriffe, wie sie im Kontext qualifizierter Arbeits- und Zwischenzeugnisse regelmäßig verwendet werden – von klassischen Leistungsmerkmalen wie Zuverlässigkeit oder Belastbarkeit bis hin zu modernen Anforderungen wie Resilienz, Change-Management oder interkulturelle Kompetenz.

Glossar: Arbeitszeugnis - Zeugnissprache

Neben zeugnistypischen Begriffen berücksichtigt das Glossar auch arbeitsrechtlich relevante Stichworte, die im Zeugniszusammenhang eine Rolle spielen können – etwa Dienstverhältnis, Elternzeit, Zeugnisanspruch oder Vertragsart.

Bitte beachten Sie: Dieses Glossar dient der Orientierung, Einordnung und sprachlichen Sensibilisierung im Umgang mit Zeugnissen. Es erhebt weder Anspruch auf rechtliche Verbindlichkeit noch auf Vollständigkeit oder juristische Richtigkeit. Trotz sorgfältiger Erstellung kann eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzt werden. Wenn Sie ein Zeugnis ausstellen oder prüfen möchten, empfiehlt sich im Zweifelsfall die Rücksprache mit einer qualifizierten juristischen oder personalfachlichen Stelle.

Arbeitsbereitschaft
Bezieht sich auf die innere Haltung zur Arbeit, also den gezeigten Willen zur Leistung. Eine Formulierung wie „zeigte stets hohe Arbeitsbereitschaft“ ist als positiv zu bewerten.

Arbeitsqualität
Beschreibt die Sorgfalt, Genauigkeit und das Ergebnis der geleisteten Arbeit. Positive Bewertungen lauten z. B. „die Qualität seiner Arbeit war stets sehr hoch“.

Siehe auch: Sorgfalt, Qualitätsbewusstsein, Zuverlässigkeit

Arbeitsweise
Umfasst das methodische Vorgehen bei der Arbeit. Eine strukturierte, planvolle Arbeitsweise gilt als positiv. Kritisch kann es werden bei Formulierungen wie „bemühte sich um eine systematische Arbeitsweise“.

Auffassungsgabe
Beschreibt, wie schnell und sicher sich eine Person in neue Aufgaben und Themen einarbeiten kann. In Zeugnissen ist eine sehr gute Auffassungsgabe häufig mit Begriffen wie „schnell erfassend“ oder „stets sicher in der Analyse“ verbunden.

Aufhebungsvertrag
Rechtlicher Begriff zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In Zeugnissen beschrieben mit dem Wortlaut, „das Arbeitsverhältnis endete im gegenseitigen Einvernehmen“.

Auftreten
Bewertet das äußere Erscheinungsbild und die Wirkung auf andere, z. B. Kunden oder Vorgesetzte. Formulierungen wie „sicheres, authentisches Auftreten“ deuten auf ein professionelles Verhalten hin.

Ausbildungszeugnis
Besonderer Zeugnistyp, der am Ende einer Berufsausbildung erstellt wird. Enthält Angaben zur Dauer, Art der Ausbildung, erworbene Fähigkeiten und eine Leistungsbeurteilung. Es handelt sich bei diesem Zeugnis um eine Bringschuld des Arbeitgebers.

Beendigungsgrund
In Bezug auf das Arbeitszeugnis bezeichnet der Begriff Beendigungsgrund den Anlass oder die Art, wie das Arbeitsverhältnis geendet hat – beispielsweise durch Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristung oder auf eigenen Wunsch. Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht, den Beendigungsgrund im Zeugnis zu nennen. Wird er jedoch erwähnt, muss dies wohlwollend und wahrheitsgemäß geschehen.

Befristung
Der Begriff Befristung bezeichnet ein von vornherein zeitlich begrenztes Arbeitsverhältnis, das automatisch zu einem bestimmten Datum endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im Arbeitszeugnis wird eine Befristung gelegentlich erwähnt, insbesondere wenn dadurch erklärt wird, warum eine Tätigkeit endet, obwohl die Leistung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin sehr positiv war.

Belastbarkeit
Belastbarkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person, auch unter hoher Arbeitsintensität, Zeitdruck oder Stresssituationen konzentriert, effizient und souverän zu arbeiten. In qualifizierten Arbeitszeugnissen ist sie ein zentrales Bewertungskriterium, insbesondere in Positionen mit hoher Verantwortung, engem Zeitmanagement oder starker Außenwirkung.

Betriebsrat
Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Belegschaft in einem Unternehmen. Im Arbeitszeugnis wird eine Betriebsratstätigkeit nur auf Wunsch bzw. mit Zustimmung der betroffenen Person erwähnt. Wir raten immer davon ab eine Mitwirkung im Betriebsrat im Zeugnis zu erwähnen, da dies potenziell zwiespältig wahrgenommen werden kann.

Betriebszugehörigkeit
Die Betriebszugehörigkeit bezeichnet die Dauer, die eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Unternehmen tätig war. In Arbeitszeugnissen wird sie in der Regel neutral im Einleitungssatz genannt, beispielsweise:
„Herr/Frau X war vom … bis … in unserem Unternehmen tätig.“

Bei einer langjährigen Unternehmenszugehörigkeit empfiehlt sich jedoch eine hervorgehobene Würdigung, da sie auf Kontinuität, Loyalität und Verlässlichkeit schließen lässt. Dies kann insbesondere in der zusammenfassenden Gesamtbeurteilung erfolgen, z. B.: „Während ihrer 15-jährigen Tätigkeit in unserem Unternehmen erfüllte Frau X ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“ Eine solche Betonung unterstreicht die Beständigkeit der Leistung und wird von Personalverantwortlichen in der Regel positiv bewertet und bietet die Chance besonderer Wertschätzung.

Beurteilungsbogen
Ein Beurteilungsbogen ist ein internes Formular oder Instrument, das im Vorfeld der Zeugniserstellung eingesetzt wird, um die Leistungen, das Verhalten und die Kompetenzen eines Mitarbeiters systematisch zu erfassen. Er dient Führungskräften oder Personalabteilungen als Grundlage für das qualifizierte Arbeits- oder Zwischenzeugnis.

Beurteilungsvermögen
Fähigkeit, Situationen oder Sachverhalte zutreffend einzuschätzen. Besonders wichtig in analytischen oder leitenden Funktionen. Gute Bewertungen lauten z. B. „traf stets fundierte und nachvollziehbare Entscheidungen“.

Change-Management
Change-Management bezeichnet die Fähigkeit, Veränderungsprozesse im Unternehmen aktiv, konstruktiv und professionell mitzugestalten. Im Kontext von Arbeitszeugnissen bezieht sich der Begriff auf das Verhalten und die Wirksamkeit einer Person in Phasen organisatorischen oder strategischen Wandels – etwa bei Umstrukturierungen, Fusionen, Digitalisierung oder Kulturwandel.

Compliance
Compliance bezeichnet die Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und unternehmensinterner Vorschriften, Richtlinien und ethischer Standards. Im Arbeitszeugnis wird der Begriff meist im Zusammenhang mit Verantwortungsbewusstsein, Integrität und Regelkonformität verwendet – insbesondere bei Tätigkeiten mit erhöhtem Risikopotenzial (z. B. in den Bereichen Recht, Finanzen, IT-Sicherheit, Medizin, Datenschutz, Einkauf oder Führung).

Siehe auch: Datenschutz, Integrität, Verantwortungsbewusstsein

Corporate Behaviour
Corporate Behaviour beschreibt das unternehmenskonforme Verhalten eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin im Sinne der Unternehmenswerte, Führungsgrundsätze und Verhaltensleitlinien. Es umfasst Aspekte wie Loyalität, Integrität, Verantwortungsbewusstsein, Umgang mit vertraulichen Informationen sowie das Auftreten nach außen.

Datenschutz
Datenschutz bezeichnet den vertraulichen und verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen oder sensiblen Daten im beruflichen Kontext. In Arbeitszeugnissen bezieht sich dieser Begriff auf die Fähigkeit und Bereitschaft der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters, gesetzliche Datenschutzvorgaben (z. B. DSGVO) und interne Richtlinien konsequent einzuhalten – insbesondere in datensensiblen Bereichen wie Verwaltung, Personal, IT, Medizin oder Rechtswesen.

Dienstverhältnis
Der Begriff Dienstverhältnis bezeichnet ein vertraglich geregeltes Beschäftigungsverhältnis, insbesondere im öffentlichen Dienst oder bei Institutionen wie Universitäten und Kirchen. Im Zeugnis erscheint er meist neutral im Einleitungssatz und ersetzt dort das Wort Arbeitsverhältnis, z. B. bei Beamten. In Deutschland wird damit oft eine öffentlich-rechtliche Anstellung bezeichnet, während Dienstverhältnis in Österreich allgemein für alle Beschäftigungsformen gebräuchlich ist. Auch im Dienstverhältnis besteht ein Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis.

Durchsetzungsvermögen
Durchsetzungsvermögen beschreibt die Fähigkeit, eigene Standpunkte, Entscheidungen oder Maßnahmen klar, sachlich und konsequent gegenüber anderen zu vertreten – insbesondere in Situationen mit Widerständen, Meinungsverschiedenheiten oder Zielkonflikten. Im Arbeitszeugnis ist dieser Begriff besonders relevant für Führungskräfte, Projektverantwortliche oder Mitarbeitende mit Schnittstellenfunktion.

Eigeninitiative
Eigeninitiative beschreibt die Fähigkeit und Bereitschaft, aus eigener Motivation heraus zu handeln, Aufgaben proaktiv zu übernehmen und Lösungen eigenständig voranzutreiben – ohne auf Anweisungen warten zu müssen. In qualifizierten Arbeitszeugnissen ist dieser Begriff ein zentrales Kriterium für Engagement, Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein.

Einfaches Zeugnis/Tätigkeitnachweis
Ein einfaches Zeugnis – auch als Tätigkeitsnachweis bezeichnet – enthält ausschließlich Angaben zur Art und Dauer der Beschäftigung sowie eine stichwortartige Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten. Es verzichtet bewusst auf jede Leistungs- und Verhaltensbewertung.

Einsatzbereitschaft
Einsatzbereitschaft beschreibt die Motivation, Verfügbarkeit und das Engagement, mit dem eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die übertragenen Aufgaben wahrnimmt – oft auch über das erwartbare Maß hinaus. In Arbeitszeugnissen ist dieser Begriff ein zentraler Indikator für Arbeitsmoral, Verantwortungsbewusstsein und Loyalität.

Elternzeit
Elternzeit bezeichnet den gesetzlich geregelten Anspruch von Müttern und Vätern auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung ihres Kindes. Im Arbeitszeugnis spielt sie in erster Linie eine formale Rolle und darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betreffenden Person erwähnt werden, da sie zur privaten Lebenssphäre zählt.

Im Vorfeld oder zu Beginn der Elternzeit besteht ein berechtigtes Interesse an einem qualifizierten Zwischenzeugnis. Dieses dokumentiert die bis dahin erbrachten Leistungen und schützt die berufliche Bewertung – etwa für zukünftige Bewerbungen, berufliche Neuorientierungen oder interne Entwicklungen.

Empfehlungsschreiben
Ein Empfehlungsschreiben ist eine frei formulierte, persönliche Leistungs- oder Verhaltenseinschätzung einer Person durch eine vorgesetzte oder qualifizierte Instanz. Im Unterschied zum standardisierten qualifizierten Arbeitszeugnis, das gesetzlich geregelt ist (§ 109 GewO), handelt es sich beim Empfehlungsschreiben um ein nicht formgebundenes, zusätzliches Referenzdokument, das freiwillig ausgestellt wird.

Engagement
Engagement bezeichnet im Arbeitszeugnis die aktive Einsatzbereitschaft, Motivation und das persönliche Interesse, mit dem eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter an Aufgaben, Projekten und Unternehmenszielen mitwirkt. Es ist ein zentraler Leistungsindikator und eng verknüpft mit Begriffen wie Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft und Arbeitsmotivation.

Verwandt mit: Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft, Leistungsbereitschaft

Entfristung
Entfristung bezeichnet den Übergang eines befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes, also dauerhaft angelegtes Beschäftigungsverhältnis. Im Zeugnis kann eine Entfristung informativ erwähnt werden, sie ist jedoch kein zwingender Bestandteil des Inhalts und wird in der Regel nur dann genannt, wenn sie für den Karriereverlauf oder die Beschäftigungsdauer relevant ist.

Fachwissen
Fachwissen bezeichnet die berufsspezifischen Kenntnisse, Fertigkeiten und theoretischen Grundlagen, über die ein:e Mitarbeiter:in in einem bestimmten Tätigkeitsfeld verfügt. Im qualifizierten Arbeitszeugnis ist die Bewertung des Fachwissens ein zentrales Element der Leistungsbeurteilung und gibt Aufschluss über die fachliche Eignung und Qualifikation der betreffenden Person.

Fehlzeiten
Fehlzeiten dürfen im Zeugnis nur erwähnt werden, wenn sie außergewöhnlich lang waren (i. d. R. über ein Drittel der Beschäftigungsdauer) und die Beurteilung der Leistung wesentlich beeinträchtigt haben. Auch dann ist eine sachliche und zurückhaltende Formulierung zwingend erforderlich.

Flexibilität
Flexibilität beschreibt die Fähigkeit, sich schnell und konstruktiv auf neue Anforderungen, Veränderungen oder unerwartete Situationen einzustellen. Im Arbeitszeugnis bezieht sich der Begriff sowohl auf inhaltliche Anpassungsfähigkeit (z. B. Aufgabenwechsel, Projektvielfalt) als auch auf zeitliche oder organisatorische Beweglichkeit (z. B. Arbeitszeiten, Einsatzorte).

Fristlose Kündigung
Fristlose Kündigung bezeichnet die sofortige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, in der Regel aufgrund eines wichtigen Grundes (z. B. Vertrauensbruch, grobe Pflichtverletzung). Im Zeugnis darf eine fristlose Kündigung nicht offen erwähnt werden, da dies einen versteckten Makel darstellen und gegen das Wohlwollensgebot (§ 109 GewO) verstoßen würde.

Führungsstil
Führungsstil beschreibt die Art und Weise, wie eine Führungskraft mit Mitarbeitenden umgeht, Entscheidungen trifft, delegiert, motiviert und kommuniziert. Im Arbeitszeugnis ist der Führungsstil ein zentrales Element der Führungsbeurteilung, insbesondere bei Führungskräften, Projektleitenden oder Personen mit Personalverantwortung.

Siehe auch: Personalführung, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein

Geheimhaltung
Geheimhaltung bezeichnet im Arbeitskontext die Vertraulichkeit im Umgang mit sensiblen, unternehmensinternen oder personenbezogenen Informationen. Im Arbeitszeugnis bezieht sich der Begriff auf das maßgebliche Vertrauen, das dem Mitarbeitenden im Rahmen seiner Tätigkeit entgegengebracht wurde – insbesondere in Positionen mit Zugang zu vertraulichen Daten, strategischen Informationen oder rechtlich geschützten Inhalten.

Gesamtbeurteilung
Die Gesamtbeurteilung siehe auch zusammenfassende Beurteilung, ist der abschließende Bewertungssatz im qualifizierten Arbeitszeugnis, in dem Leistung und Verhalten zusammenfassend eingeordnet werden. Sie stellt den Kern der Bewertung dar und gilt als wichtigster Indikator für die Gesamtleistung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters.

Typische Formulierungen: „Herr/Frau X erfüllte die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“

Gestaltungskompetenz
Gestaltungskompetenz bezeichnet die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen, Prozesse aktiv mitzugestalten und Veränderungen konstruktiv voranzutreiben. Im Zeugnis steht sie für strategisches Denken, Innovationskraft und Umsetzungsstärke – besonders in Rollen, in denen nicht nur operativ gearbeitet, sondern aktiv gestaltet wird. Sie zeigt, dass jemand nicht reaktiv, sondern zukunftsorientiert und initiativ handelt. Eine explizite Nennung im Zeugnis hebt die Professionalität und das Entwicklungspotenzial hervor – insbesondere dann, wenn konkrete Erfolge oder sichtbare Veränderungen damit verbunden sind.

Gewissenhaftigkeit
Gewissenhaftigkeit beschreibt im Zeugnis die Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Genauigkeit, mit der eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter ihre bzw. seine Aufgaben ausführt. Der Begriff steht für ein hohes Maß an Pflichtbewusstsein, Ordnung und Qualitätsorientierung – unabhängig vom Tätigkeitsfeld.

Gleichbehandlung
Gleichbehandlung bedeutet, dass alle Mitarbeitenden unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität fair und diskriminierungsfrei behandelt werden. Im Kontext des Arbeitszeugnisses ist Gleichbehandlung vor allem arbeitsrechtlich relevant, da Zeugnisse neutral, objektiv und ohne Diskriminierung formuliert sein müssen.

Beispiel für unzulässige Inhalte:
• „Trotz ihres Alters zeigte Frau X eine gute Auffassungsgabe.“ → diskriminierend
• „Während ihrer Elternzeit ruhte das Arbeitsverhältnis …“ → nur mit Zustimmung zulässig

Haftung
Haftung beschreibt die rechtliche Verantwortung für Schäden oder Pflichtverletzungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Im Arbeitszeugnis wird der Begriff nicht ausdrücklich verwendet, kann jedoch implizit relevant sein – etwa bei Positionen mit Vermögens-, Sicherheits- oder Aufsichtsverantwortung, z. B. im Finanzbereich, im Lagerwesen, im Personalbereich oder in Führungsfunktionen.

Wenn ein:e Mitarbeiter:in eine solche Position mit besonderer Verantwortung oder Rechenschaftspflicht innehatte, sollte dies über positive Leistungsmerkmale wie Sorgfalt, Integrität, Zuverlässigkeit oder Verantwortungsbewusstsein zum Ausdruck kommen – nicht über den Begriff „Haftung“ selbst.

Wichtig: Persönliche Mängel, Erkrankungen oder Verdachtsmomente – z. B. Suchtproblematiken wie Alkoholabhängigkeit – dürfen im Zeugnis grundsätzlich nicht erwähnt werden, da sie dem Schutz der Persönlichkeit und dem Wohlwollensgebot (§ 109 GewO) unterliegen. Nur wenn das Verhalten objektiv arbeitsrechtlich relevant war und eine Erwähnung zur Beurteilung zwingend notwendig ist, könnte eine äußerst zurückhaltende und juristisch geprüfte Formulierung denkbar sein. In der Praxis ist davon jedoch grundsätzlich abzuraten.

Handlungsfähigkeit
Handlungsfähigkeit beschreibt im Zeugnis die Fähigkeit einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters, situationsangemessen, zielgerichtet und selbstständig zu agieren – auch unter Zeitdruck, bei komplexen Aufgaben oder in neuen Situationen. Sie umfasst Aspekte wie Eigenverantwortung, Entscheidungsfreude, Priorisierungskompetenz und Umsetzungsstärke.

Hilfsbereitschaft
Hilfsbereitschaft beschreibt im Zeugnis die Bereitschaft einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters, Kolleg:innen, Vorgesetzten oder Kund:innen aktiv und unterstützend zur Seite zu stehen – auch über das eigene Aufgabenfeld hinaus. Sie zählt zu den sozialen Kompetenzen und ist Ausdruck von Teamorientierung, Kooperationsbereitschaft und Kollegialität.

Human Resources
Human Resources (HR) – auf Deutsch: Personalwesen – bezeichnet den Unternehmensbereich, der sich mit der Verwaltung, Entwicklung und strategischen Steuerung von Personal befasst. Im Arbeitszeugnis beschreibt der Begriff entweder das Tätigkeitsfeld der betreffenden Person oder den institutionellen Kontext, insbesondere wenn das Zeugnis durch die Personalabteilung erstellt wurde.
HR ist in der Regel für die formale und inhaltliche Erstellung von Arbeitszeugnissen zuständig – entweder in Eigenverantwortung oder in Abstimmung mit der jeweiligen Führungskraft. Dabei übernimmt HR eine Sicherungsfunktion für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z. B. § 109 GewO) sowie für Standardisierung, Neutralität und Zeugnisqualität.

Integrität
Integrität beschreibt die persönliche Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit und moralische Standfestigkeit einer Person. Im Zeugnis steht sie für Vertrauenswürdigkeit im Verhalten, im Umgang mit sensiblen Informationen sowie für eine ethisch verantwortungsvolle Haltung – z. B. im Finanzwesen, im HR oder bei Führungskräften.

Interkulturelle Kompetenz
Interkulturelle Kompetenz bezeichnet die Fähigkeit, respektvoll, sicher und effektiv mit Menschen unterschiedlicher kultureller Prägung zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten. Im Zeugnis wird sie insbesondere in internationalen Kontexten oder im Umgang mit vielfältigen Zielgruppen hervorgehoben.

Jahresgespräche
Das Jahresgespräch (auch Mitarbeitergespräch) ist ein regelmäßig stattfindendes, strukturiertes Gespräch zwischen Führungskraft und Mitarbeitendem, das der Leistungsbewertung, Zielvereinbarung und Entwicklung dient.

Job-Rotation
Job-Rotation beschreibt den systematischen Wechsel zwischen verschiedenen Aufgaben oder Positionen innerhalb eines Unternehmens. Im Zeugnis belegt sie Flexibilität, Lernbereitschaft und breites Wissen – insbesondere bei Traineeprogrammen oder Entwicklungsstationen.

Juristische Kenntnisse
Juristische Kenntnisse umfassen Fachwissen im Arbeits-, Vertrags-, Gesellschafts- oder Datenschutzrecht – je nach Position. Im Zeugnis sind sie besonders relevant für HR, Compliance, Führungskräfte oder administrative Tätigkeiten mit rechtlicher Verantwortung.
Typische Formulierung:
„Sie verfügte über fundierte arbeits- und datenschutzrechtliche Kenntnisse, die sie sicher in der Praxis anwandte.“

Kommunikationsfähigkeit
Kommunikationsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, Informationen klar, verständlich und zielgruppenorientiert zu vermitteln – schriftlich wie mündlich. Im Zeugnis ist sie ein zentrales Kriterium für Zusammenarbeit, Führung und Außenwirkung.

Typische Formulierung: „Herr X kommunizierte stets klar, respektvoll und adressatengerecht – auch in herausfordernden Situationen.“

Konfliktfähigkeit
Konfliktfähigkeit steht für die Fähigkeit, Meinungsverschiedenheiten konstruktiv, lösungsorientiert und deeskalierend zu bearbeiten. Im Zeugnis wird sie meist im Zusammenhang mit Führung, Teamarbeit oder Kundenkontakt bewertet.

Kooperationsfähigkeit
Kooperationsfähigkeit beschreibt die Bereitschaft und Fähigkeit, zielorientiert mit anderen zusammenzuarbeiten – intern wie extern. Sie ist ein Teil der Sozialkompetenz und wird im Zeugnis häufig mit Teamfähigkeit oder interdisziplinärer Zusammenarbeit verknüpft.

Kreativität
Kreativität steht im Zeugnis für die Fähigkeit, neue Ideen zu entwickeln, Probleme unkonventionell zu lösen und Innovationen voranzutreiben. Sie wird besonders in kreativen, konzeptionellen oder beratenden Tätigkeiten hervorgehoben.

Kündigungsschutz
Kündigungsschutz bezeichnet den gesetzlichen Schutz vor ordentlicher Kündigung unter bestimmten Bedingungen (z. B. bei langer Betriebszugehörigkeit, Schwangerschaft, Betriebsratszugehörigkeit). Im Zeugnis darf der Kündigungsschutz nicht erwähnt werden, da er zur privaten bzw. geschützten Sphäre gehört.

Langzeitkrankheit
Langzeitkrankheit bezeichnet eine krankheitsbedingte Abwesenheit über einen längeren Zeitraum. Im Zeugnis darf sie nur erwähnt werden, wenn die Fehlzeit mehr als ein Drittel der gesamten Beschäftigungsdauer betrug und eine vollständige Leistungsbeurteilung objektiv nicht möglich ist.

Leistungsbereitschaft
Leistungsbereitschaft beschreibt den inneren Antrieb, engagiert, zuverlässig und aktiv zur Zielerreichung beizutragen. Sie ist ein zentrales Beurteilungskriterium im Zeugnis und wird oft in Kombination mit Engagement, Belastbarkeit oder Motivation erwähnt.

Leitungskompetenz
Leitungskompetenz umfasst die Fähigkeit, Mitarbeitende, Projekte oder Prozesse zielgerichtet und verantwortungsvoll zu führen. Sie wird im Zeugnis bei Personen mit Führungsaufgaben bewertet – inhaltlich und persönlich.

Lernbereitschaft
Lernbereitschaft bezeichnet die offene und aktive Haltung gegenüber neuen Inhalten, Aufgaben und Weiterentwicklungen. Im Zeugnis ist sie ein Ausdruck von Entwicklungspotenzial und Motivation – besonders in dynamischen Berufsfeldern.

Loyalität
Loyalität steht für die verlässliche, vertrauensvolle und unternehmensorientierte Haltung einer Person gegenüber Arbeitgeber, Team und Unternehmensinteressen. Sie ist besonders wichtig in sensiblen oder verantwortungsvollen Positionen.

Mehrarbeit
Mehrarbeit bezeichnet die freiwillige oder angeordnete Leistung über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Im Zeugnis kann sie auf Engagement, Belastbarkeit und Teamgeist hinweisen – sollte aber stets positiv kontextualisiert sein.

Typische Formulierung: „Auch bei hohem Arbeitsaufkommen und Mehrarbeit zeigte Herr/Frau X stets hohe Einsatzbereitschaft.“

Mitarbeitergespräch
Das Mitarbeitergespräch ist ein regelmäßiger, strukturierter Dialog zwischen Führungskraft und Mitarbeiter:in, der meist zur Leistungsbewertung, Zielvereinbarung oder Entwicklung dient. Im Arbeitszeugnis wird es selten explizit erwähnt, kann aber indirekt Grundlage der Bewertung sein.

Hinweis: Nur in Ausnahmefällen relevant – etwa bei besonderer Entwicklung, Beförderung oder im Zusammenhang mit einem Zwischenzeugnis nach Gesprächsanlass.

Mitbestimmung
Mitbestimmung bezeichnet die rechtlich verankerte Beteiligung von Arbeitnehmer:innen an betrieblichen Entscheidungen – meist durch Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung. Im Zeugnis darf ein solches Engagement nur mit ausdrücklicher Zustimmung erwähnt werden.

Wichtig: Eine Tätigkeit im Betriebsrat oder als Vertrauensperson darf nicht gegen den Mitarbeitenden ausgelegt werden.

Empfehlung: Nur erwähnen, wenn sie positiv zur Team- oder Unternehmenskultur beigetragen hat und gewünscht ist.

Motivation
Motivation steht im Zeugnis für den inneren Antrieb und die Bereitschaft, sich aktiv und engagiert einzubringen. Sie ist ein zentrales Beurteilungselement und wird meist in Verbindung mit Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative genannt.

Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit im Zeugnis kann sich auf die Fähigkeit beziehen, verantwortungsvoll, ressourcenschonend und langfristig orientiert zu handeln – im ökologischen, wirtschaftlichen oder sozialen Sinn. Relevant ist dies vor allem in entsprechenden Positionen oder Branchen (z. B. CSR, Umweltmanagement, Einkauf, Strategie).

Nachweispflicht
Die Nachweispflicht betrifft im Zeugnisrecht die Rechenschaft über die erbrachte Leistung im Zusammenhang mit der Benotung in einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Sie spielt eine zentrale Rolle, wenn es um abweichende Bewertungen vom „befriedigendem“ Standard (Note 3) geht.

Rechtliche Grundlage: Nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung gilt:
Möchte ein:e Arbeitnehmer:in eine bessere Bewertung als Note 3 („zu unserer vollen Zufriedenheit“) durchsetzen, muss sie oder er die entsprechende Leistung nachweisen (z. B. durch Belege, Projektberichte, Zeugenaussagen).

Möchte ein:e Arbeitgeber:in eine schlechtere Bewertung als Note 3 erteilen, trägt er die Beweislast – und muss z. B. nachweisen, dass die Leistungen unterdurchschnittlich waren.

Hinweis zur Praxis: Die Note 3 gilt im Streitfall vor Gericht als „Neutralwert“ – davon abweichende Bewertungen müssen begründet werden können. Die Nachweispflicht selbst wird nicht im Zeugnis erwähnt, ist aber entscheidend bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen um Zeugnisformulierungen.

Tipp: In sensiblen Fällen (z. B. bei Streit über Zeugnisnoten) lohnt es sich, Zwischenzeugnisse, Leistungsnachweise oder dokumentierte Erfolge bereitzuhalten, um die gewünschte Bewertung zu stützen.

Nebentätigkeit
Nebentätigkeit meint eine berufliche Tätigkeit außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses. Im Zeugnis darf sie nur erwähnt werden, wenn sie in direktem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht, zustimmungspflichtig war oder erkennbaren Einfluss auf die Haupttätigkeit hatte – und dies mit Zustimmung der betreffenden Person.

Netzwerkkompetenz
Netzwerkkompetenz beschreibt die Fähigkeit, Beziehungen intern wie extern professionell aufzubauen, zu pflegen und für gemeinsame Ziele zu nutzen. Im Zeugnis betont sie Kommunikationsstärke, strategisches Denken und Teamfähigkeit – besonders bei leitenden, vertrieblichen oder projektbezogenen Rollen.

Typische Formulierung: „Dank ihrer ausgeprägten Netzwerkkompetenz war sie eine geschätzte Ansprechpartnerin auf allen Ebenen.“

Objektivität
Objektivität bezeichnet die Fähigkeit, unvoreingenommen und sachbezogen zu urteilen und zu handeln. Im Zeugnis signalisiert sie Fachlichkeit, Urteilsvermögen und Vertrauenswürdigkeit, z. B. in Entscheidungs-, Prüfungs- oder Führungsrollen.

Offenheit
Offenheit steht im Zeugnis für eine zugängliche, lernbereite und konstruktive Grundhaltung – gegenüber Menschen, Ideen oder Veränderungen. Sie wird oft mit Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke oder Veränderungsbereitschaft kombiniert.

Organisationstalent
Organisationstalent beschreibt die Fähigkeit, Abläufe, Ressourcen und Aufgaben effizient zu planen, zu koordinieren und umzusetzen. Im Zeugnis wird es häufig bei Tätigkeiten mit hoher Selbstständigkeit, Schnittstellenverantwortung oder Projektarbeit hervorgehoben.

Personalführung
Personalführung umfasst die Fähigkeit, Mitarbeitende zielgerichtet, wertschätzend und verantwortungsvoll zu leiten und zu entwickeln. Sie ist ein Kernaspekt in Zeugnissen von Führungskräften und wird differenziert in Stil, Wirkung und Ergebnis beschrieben.

Typische Formulierung: „Herr X führte seine Mitarbeiter:innen durch klare Kommunikation, motivierenden Führungsstil und konsequente Zielorientierung.“

Pflichtverletzung
Pflichtverletzung beschreibt eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten. Im Zeugnis darf sie nicht ausdrücklich erwähnt werden (§ 109 GewO – Wohlwollensgebot), es sei denn, sie war arbeitsrechtlich relevant und belegbar (z. B. Abmahnung, Kündigung) – und selbst dann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen.

Hinweis: Im Zweifel sind verschleierte negative Aussagen unzulässig. Zeugnisse dürfen keine versteckten Hinweise auf Fehlverhalten enthalten.

Projektmanagement
Projektmanagement bezeichnet die Fähigkeit, zeitlich begrenzte, zielorientierte Aufgaben strukturiert zu planen, durchzuführen und abzuschließen. Im Zeugnis wird es meist in Verbindung mit Eigenverantwortung, Teamführung, Zeitmanagement und Ergebnisorientierung bewertet. Gerne werden besonders erfolgreich abgeschlossene Projekte auch als besondere Erfolge vor oder in Verbindung mit der zusammenfassenden Beurteilung genannt.

Prozessverständnis
Prozessverständnis meint die Fähigkeit, Abläufe im Unternehmen zu erkennen, zu analysieren und systematisch zu verbessern. Es ist besonders relevant in Positionen mit Optimierungs-, Schnittstellen- oder Steuerungsverantwortung.

Pünktlichkeit
Pünktlichkeit gilt im Arbeitsverhältnis als selbstverständliche Grundanforderung und zählt zu den sogenannten preußischen Tugenden – zusammen mit Disziplin, Ordnung, Fleiß, Gehorsam und Pflichterfüllung. Diese Werte hatten historisch eine hohe Bedeutung, wirken im heutigen Zeugnis jedoch oft überholt oder indirekt negativ, wenn sie isoliert betont werden.

Im qualifizierten Arbeitszeugnis sollte auf die explizite Nennung von Pünktlichkeit in der Regel verzichtet werden, da ihre Hervorhebung bei erwachsenen Arbeitnehmer:innen als codierter Hinweis auf frühere Probleme (z. B. Unpünktlichkeit oder Unzuverlässigkeit) interpretiert werden kann.

Hinweis auf Codierung, siehe auch: Zuverlässigkeit, Terminbewusstsein

Qualifikation
Qualifikation beschreibt im Zeugnis die fachliche Eignung einer Person für eine bestimmte Aufgabe oder Position – basierend auf Ausbildung, Kenntnissen, Fähigkeiten und beruflicher Erfahrung. Entscheidend ist dabei nicht nur der formale Abschluss, sondern vor allem, inwiefern die vorhandene Qualifikation im konkreten Tätigkeitsfeld erfolgreich angewendet wurde. Häufig wird in Zeugnissen ergänzend auch auf absolvierte Fort- und Weiterbildungen verwiesen. Diese sollten möglichst mit konkreten Angaben zu Titel, Datum und Veranstalter genannt werden, um die Aussagekraft zu erhöhen. Eine Weiterbildung bei einem anerkannten Anbieter wie dem TÜV, der IHK oder einer branchenspezifischen Fachakademie wird in der Regel höher bewertet als eine allgemeine Schulung z. B. bei der Volkshochschule. Durch die Angabe qualifizierender Maßnahmen lässt sich sowohl die Aktualität des Fachwissens als auch die persönliche Lernbereitschaft unterstreichen.

Qualitätsbewusstsein
Qualitätsbewusstsein bezeichnet im Zeugnis die Sorgfalt und den Anspruch, Aufgaben zuverlässig und fehlerfrei zu erfüllen. Es steht für Genauigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Orientierung an hohen Standards. Die Nennung unterstreicht eine professionelle, gewissenhafte Arbeitsweise – besonders in qualitätsrelevanten Bereichen wie Produktion, Kundenservice oder Verwaltung. Fehlt dieser Begriff, kann dies auf eine eher durchschnittliche Arbeitsweise hinweisen.

Quereinsteiger
Quereinsteiger:innen kommen aus einem fachfremden Bereich und bringen ihre Kompetenzen in einem neuen Berufsfeld ein. Im Zeugnis sollte der Begriff nicht wörtlich verwendet werden, da er abwertend wirken kann. Stattdessen wird auf die schnelle Einarbeitung, Lernbereitschaft oder die erfolgreiche Anwendung vorhandener Kompetenzen hingewiesen.

Quick-Wins
„Quick-Wins“ sind schnelle, messbare Erfolge, oft im Rahmen von Projekten oder Change-Prozessen. Der Begriff selbst wird im Zeugnis nicht verwendet, stattdessen spricht man von zeitnahen Verbesserungen, Effizienzsteigerungen oder kurzfristigen Erfolgen.

Referenzletter
Ein Referenzletter ist eine frei formulierte Empfehlung einer Führungskraft, Kolleg:in oder Geschäftspartner:in, die außerhalb des formalen Arbeitszeugnisses erstellt wird. Er enthält persönliche Einschätzungen zu Leistung, Verhalten und Potenzial – meist in lockerem Stil und ohne rechtlich bindende Formvorgaben.

In den USA und angelsächsischen Ländern hat der Referenzletter einen höheren Stellenwert als das strukturierte Zeugnis. Auch in Deutschland wird er zunehmend genutzt – insbesondere in englischer Sprache, z. B. für internationale Bewerbungen, Führungspositionen oder selbstständige Tätigkeiten. Für Freelancer:innen, Interim Manager:innen oder Berater:innen kann ein Referenzschreiben von Kund:innen oder Projektpartner:innen eine wertvolle Ergänzung zur Projektliste oder zum Portfolio sein.

Hinweis: Ein Referenzletter ersetzt kein qualifiziertes Zeugnis im Sinne des § 109 GewO, kann dieses jedoch positiv ergänzen, insbesondere bei internationalen oder projektbasierten Karrieren.

Reflexionsvermögen
Reflexionsvermögen beschreibt die Fähigkeit, das eigene Verhalten, Erfolge und Fehler konstruktiv zu analysieren. Im Zeugnis wird es selten explizit benannt, aber indirekt durch Begriffe wie Lernbereitschaft, Selbstständigkeit oder Entwicklungspotenzial angedeutet.

Resilienz
Resilienz steht für die Fähigkeit, auch unter Belastung psychisch stabil, lösungsorientiert und leistungsfähig zu bleiben. Im Zeugnis wird sie oft indirekt durch Begriffe wie Belastbarkeit, Krisenfestigkeit, Stressresistenz oder Flexibilität beschrieben.

Rücksichtnahme
Rücksichtnahme beschreibt ein respektvolles, achtsames Verhalten gegenüber Kolleg:innen, Kund:innen oder Vorgesetzten. Sie ist Teil der sozialen Kompetenz und wird im Zeugnis in der Regel als Teil von Teamfähigkeit, Empathie oder professionellem Auftreten eingebettet.

Schweigepflicht
Schweigepflicht bezeichnet die Pflicht, vertrauliche betriebliche Informationen oder personenbezogene Daten nicht unbefugt weiterzugeben. Im Zeugnis wird sie in der Regel nicht ausdrücklich genannt, kann aber in sensiblen Berufen (z. B. Gesundheitswesen, Personal, Recht) durch Aussagen zu Vertraulichkeit, Diskretion oder Integrität indirekt gewürdigt werden.

Selbstständigkeit
Selbstständigkeit beschreibt die Fähigkeit, Aufgaben eigenverantwortlich, zuverlässig und ohne ständige Anleitung zu erledigen. Sie wird im Zeugnis besonders hervorgehoben, wenn eigenständiges Arbeiten gefordert war, z. B. in Projektarbeit, leitenden Funktionen oder im Außendienst.

Typische Formulierung: „Herr/Frau X arbeitete stets selbstständig, strukturiert und zielorientiert.“

Verknüpfbar mit: Eigeninitiative, Entscheidungsfreude, Verantwortungsbewusstsein

Sorgfalt
Sorgfalt steht im Zeugnis für eine präzise, zuverlässige und fehlerarme Arbeitsweise. Sie ist besonders relevant bei Tätigkeiten, in denen Genauigkeit, Dokumentation oder Sicherheit wichtig sind. Ihre Nennung unterstreicht das Qualitätsbewusstsein und die Verlässlichkeit einer Person.

Sozialverhalten
Sozialverhalten beschreibt das zwischenmenschliche Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleg:innen und externen Kontaktpersonen wie Kund:innen, Geschäftspartner:innen oder Behörden. Es ist ein zentrales Beurteilungskriterium in qualifizierten Arbeitszeugnissen und wird häufig standardisiert und formal bewertet
– z. B. durch die Formulierung: „Ihr/Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleg:innen und Kund:innen war stets einwandfrei.“

Die Reihenfolge der genannten Gruppen ist bewertungsrelevant: Vorgesetzte sollten stets an erster Stelle genannt werden, da dies Rückschlüsse auf die Priorität und Qualität des Verhaltens zulässt.
In modernen Zeugnissen wird zunehmend differenziert zwischen dem internen Sozialverhalten (gegenüber Kolleg:innen und Vorgesetzten), dem externen Sozialverhalten (gegenüber Kund:innen, Partner:innen, Dienstleistern) sowie ggf. einer allgemeinen sozialen Kompetenz, etwa im Team, in Gremien oder bei übergreifender Zusammenarbeit. Eine solche differenzierte Bewertung ist besonders sinnvoll bei tätigkeitsrelevanten Außenkontakten oder Führungsrollen, in denen das Verhalten in verschiedenen Kontexten unterschiedlich gewichtet werden kann.

Strategisches Denken
Strategisches Denken meint die Fähigkeit, langfristige Zusammenhänge zu erkennen und darauf aufbauend vorausschauende Entscheidungen zu treffen. Im Zeugnis wird es oft in Führungspositionen oder planungsintensiven Tätigkeiten hervorgehoben – z. B. „Sie überzeugte durch unternehmerisches und strategisch kluges Denken.“

Taktgefühl
Taktgefühl steht für ein sensibles, situationsgerechtes und diplomatisches Verhalten im Umgang mit anderen – insbesondere in anspruchsvollen Kommunikationssituationen, bei Konflikten oder im direkten Kontakt mit Kund:innen, Patient:innen oder Mitarbeitenden. Im Zeugnis ergänzt es Aussagen zu Kommunikationsstärke, Einfühlungsvermögen oder Sozialkompetenz.

Berufsspezifische Bedeutung:
In bestimmten Berufsgruppen – etwa im Pflege- und Gesundheitswesen, im Kundenservice, im Bildungsbereich oder in beratenden Tätigkeiten – ist Taktgefühl ein zentrales Kriterium. Hier geht es nicht nur um Höflichkeit, sondern um die angemessene Ansprache, das Wahrnehmen von Bedürfnissen und das respektvolle Reagieren auf emotionale oder sensible Situationen.

Typische Formulierung: „Er/Sie zeichnete sich durch ein hohes Maß an Taktgefühl und Einfühlungsvermögen aus.“

In Führungspositionen kann Taktgefühl zudem auf Fingerspitzengefühl im Umgang mit Mitarbeitenden, beim Führen von Kritik- oder Entwicklungsgesprächen oder im Rahmen von Veränderungsprozessen hinweisen.

Teamfähigkeit
Teamfähigkeit ist die Fähigkeit, konstruktiv, zuverlässig und respektvoll im Team zu arbeiten. Sie ist eines der meistverwendeten Zeugnismerkmale und wird regelmäßig in der Verhaltensbeurteilung oder Leistungsbeschreibung genannt.

Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit bezeichnet eine Beschäftigungsform mit reduzierter Wochenarbeitszeit. Im Arbeitszeugnis darf sie nur erwähnt werden, wenn sie für die Aufgabenstellung relevant war oder auf Wunsch der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters. Die bloße Tatsache, in Teilzeit gearbeitet zu haben, darf nicht zu einer abweichenden oder abschwächenden Leistungsbewertung führen.

Hinweis: Eine neutrale Formulierung könnte lauten: „Herr/Frau X war im Zeitraum von … bis … in Teilzeit mit 25 Wochenstunden tätig.“ Eine Beurteilung der Leistung muss unabhängig vom Arbeitszeitmodell erfolgen.

Terminbewusstsein
Terminbewusstsein beschreibt die Fähigkeit, Fristen und Absprachen zuverlässig einzuhalten und Aufgaben termingerecht zu erledigen. Im Zeugnis wird es häufig im Zusammenhang mit Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein oder Selbstorganisation genannt – insbesondere bei projektbezogenen oder koordinierenden Tätigkeiten.

Typische Formulierung:„Er/Sie erledigte alle Aufgaben stets termingerecht und zuverlässig.“

Transparenz
Transparenz steht für eine offene, nachvollziehbare und vertrauensvolle Kommunikation, insbesondere in Führung, Projektarbeit oder bei der Zusammenarbeit mit verschiedenen Stakeholdern. Wird im Zeugnis genannt, betont sie Verantwortungsbewusstsein und Kommunikationsstärke.

Tätigkeitsbeschreibung
Die Tätigkeitsbeschreibung ist ein zentraler Bestandteil jedes qualifizierten Zeugnisses. Sie listet die konkreten Aufgaben, Verantwortungsbereiche und ggf. besonderen Projekte während der Anstellung auf. Dabei gilt: Der/die Mitarbeitende hat ein Anrecht darauf, dass sämtliche ausgeübten Tätigkeiten vollständig und korrekt aufgeführt werden – unabhängig von ihrem Umfang oder ihrer Dauer.

Die wichtigsten Aufgaben sollten in der Reihenfolge ihrer Relevanz zuerst genannt werden, da Leser:innen des Zeugnisses häufig dem ersten genannten Punkt besondere Bedeutung beimessen. Die Beschreibung muss sachlich, vollständig und möglichst genau formuliert sein, da sie die Grundlage für die Leistungsbeurteilung bildet und maßgeblich über die Außenwirkung des Zeugnisses entscheidet.

Verweist auf: Einfaches Zeugnis, Zwischenzeugnis, Projektmanagement

Umsetzungsstärke
Umsetzungsstärke beschreibt die Fähigkeit, Vorhaben zielgerichtet, effizient und ergebnisorientiert in die Praxis zu bringen. Sie ist besonders relevant in Rollen mit Projekt-, Führungs- oder Entscheidungsverantwortung.

Un-/befristetes Arbeitsverhältnis
Ob ein Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet war, darf im Zeugnis nur angegeben werden, wenn dies für den Verlauf der Tätigkeit relevant war (z. B. Projektvertrag, Elternzeitvertretung).

Typische Formulierung: „Herr/Frau X war vom … bis … im Rahmen eines befristeten Projektes für uns tätig.“ Eine solche Angabe muss stets neutral und darf nicht wertend sein.

Unternehmerisches Denken
Unternehmerisches Denken beschreibt die Fähigkeit, wirtschaftlich, strategisch und verantwortungsbewusst im Sinne der Unternehmensziele zu handeln. Im Zeugnis ist es ein positives Signal für Eigenverantwortung, Kostenbewusstsein und Gestaltungswille – besonders in leitenden oder gestaltenden Positionen.

Typische Formulierung: „Er/Sie handelte jederzeit unternehmerisch und zielorientiert.“

Unterschrift
Die Unterschrift ist ein formaler und rechtlich relevanter Bestandteil des qualifizierten Arbeitszeugnisses. Sie muss von einer vertretungsberechtigten Person geleistet werden – in der Regel durch den oder die direkte:n Vorgesetzte:n oder eine höhere Führungskraft mit entsprechender Zeichnungsbefugnis. Damit das Zeugnis rechtlich wirksam ist, muss die Unterschrift klar lesbar sein und Ort, Datum, vollständigen Namen sowie die Funktion der unterschreibenden Person enthalten.

Fehlt die Unterschrift oder ist sie unvollständig bzw. unleserlich, kann dies den Beweiswert des Zeugnisses erheblich mindern oder Zweifel an seiner Authentizität aufwerfen.

In größeren Unternehmen ist es daher üblich und sinnvoll, dass das Zeugnis zusätzlich von einer Person aus dem Bereich Human Resources (HR) gegenzeichnet wird. Diese zweite Unterschrift dient der internen Legitimation, der Qualitätssicherung sowie der rechtlichen Absicherung. Zugleich signalisiert sie, dass das Dokument dem offiziellen Standard des Unternehmens entspricht. Besonders bei langjährigen Beschäftigungen, leitenden Funktionen oder sensiblen Trennungssituationen stärkt eine zweite Unterschrift aus dem Personalbereich die Verbindlichkeit und Glaubwürdigkeit des Zeugnisses.

Verantwortungsbewusstsein
Verantwortungsbewusstsein steht im Zeugnis für die Fähigkeit, übertragene Aufgaben gewissenhaft, zuverlässig und im Sinne des Unternehmens zu erfüllen. Es zeigt sich in sorgfältigem Handeln, Regelbewusstsein und eigenständiger Pflichterfüllung – besonders bei Tätigkeiten mit Entscheidungs- oder Aufsichtspflicht.

Verfügbarkeit
Verfügbarkeit beschreibt die zeitliche und organisatorische Einsatzfähigkeit einer Person. Im Zeugnis wird sie nur dann erwähnt, wenn sie für die Tätigkeit relevant war – z. B. bei Schichtarbeit, Bereitschaftsdienst oder projektbezogener Flexibilität. Eine Erwähnung kann bei besonderem Einsatzwillen oder in internationalen Positionen sinnvoll sein.

Verhalten
Das Verhalten umfasst das soziale und kommunikative Auftreten gegenüber Kolleg:innen, Vorgesetzten, Kund:innen oder Geschäftspartner:innen. Im Zeugnis wird es üblicherweise als Teil der abschließenden Beurteilung genannt – oft standardisiert nach dem Muster: „Sein/ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleg:innen und Kund:innen war stets einwandfrei.“

Wichtig: Die Reihenfolge der Adressat:innen ist interpretierbar – Vorgesetzte sollten immer zuerst genannt werden.

Siehe auch: Verhalten, Teamfähigkeit, Taktgefühl, Rücksichtnahme

Verlässlichkeit
Verlässlichkeit bezeichnet im Zeugnis die Zuverlässigkeit in der Arbeitsausführung, bei Terminen, Absprachen oder Verantwortungen. Sie ist ein häufig verwendetes, positiv konnotiertes Leistungsmerkmal und wird oft mit Sorgfalt und Eigenverantwortung kombiniert.

Weisungsgebundenheit
Weisungsgebundenheit beschreibt das Maß, in dem eine Person Vorgaben zu Inhalt, Zeit, Ort und Art der Arbeit zu beachten hatte. Der Begriff wird im Zeugnis nicht direkt genannt, ist aber implizit bei Aussagen zu Selbstständigkeit, Eigeninitiative oder Verantwortungsspielraum relevant. In Leitungsfunktionen kann der Hinweis auf eigenverantwortliches Handeln diese Abgrenzung deutlich machen.

Weiterbildungsbereitschaft
Weiterbildungsbereitschaft steht für die aktive Bereitschaft, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln. Im Zeugnis unterstreicht sie Lernfähigkeit, Motivation und Zukunftsorientierung. Besonders aussagekräftig ist sie, wenn konkrete Weiterbildungen (mit Veranstalter und Datum) genannt werden.

Typische Formulierung: „Er/Sie zeigte stets hohe Weiterbildungsbereitschaft und nutzte jede Gelegenheit zur fachlichen Vertiefung.“

Wertschätzung
Wertschätzung bezeichnet im beruflichen Kontext die respektvolle, faire und anerkennende Haltung gegenüber anderen Menschen, ihren Leistungen und ihrer Person. Sie ist ein zentraler Bestandteil guter Zusammenarbeit und wirkt sich nachweislich positiv auf Motivation, Bindung und Arbeitsklima aus. Wertschätzung zeigt sich durch Respekt, Vertrauen, offene Kommunikation und konstruktives Feedback – sowohl im Verhalten gegenüber Kolleg:innen und Vorgesetzten als auch im Führungsstil.

Im Arbeitszeugnis findet sich der Begriff meist implizit in der Verhaltensbeschreibung oder in der Schlussformel. Typische Formulierungen sind etwa: „Aufgrund seiner/ihrer wertschätzenden und konstruktiven Art war er/sie bei Vorgesetzten, Kolleg:innen und Kund:innen gleichermaßen geschätzt.“ oder: „Wir danken ihm/ihr für die stets gute Zusammenarbeit, die von Vertrauen und gegenseitiger Wertschätzung geprägt war.“ Besondere Bedeutung hat Wertschätzung auch im Zusammenhang mit der Ausstellung eines differenzierten Arbeitszeugnisses:
Ein wohlwollendes, vollständiges und individuell formuliertes Zeugnis ist ein Ausdruck unternehmerischer Wertschätzung gegenüber der geleisteten Arbeit. Die inhaltliche Differenziertheit, sprachliche Sorgfalt und angemessene Tonalität zeigen, dass der oder die Mitarbeitende nicht nur formal, sondern auch menschlich geachtet wurde – unabhängig vom Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein sorgfältig erstelltes Zeugnis ist daher ein zentrales Instrument der professionellen Anerkennung.

Wirtschaftliches Denken
Wirtschaftliches Denken bezeichnet die Fähigkeit, ressourcenschonend, kostenbewusst und unternehmerisch im Sinne der Unternehmensziele zu handeln. Im Zeugnis unterstreicht es ein gutes Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und Effizienz.

Typische Formulierung: „Er/Sie handelte stets wirtschaftlich und zielorientiert.“

X-Funktionale Teams
X-Funktionale (oder: cross-funktionale) Teams bestehen aus Mitarbeitenden verschiedener Fachbereiche, die gemeinsam an einem Ziel arbeiten. Im Zeugnis sollte betont werden, wie gut sich die Person in interdisziplinäre Zusammenarbeit einbrachte, etwa durch Kommunikationsstärke, Kooperationsfähigkeit oder Ergebnisorientierung.

Yield Management
Yield Management ist eine betriebswirtschaftliche Strategie zur Ertragsoptimierung durch dynamische Preis- und Kapazitätssteuerung – insbesondere im Hotel-, Reise- und Verkehrssektor. Im Zeugnis relevant, wenn entsprechende Aufgaben im Tätigkeitsfeld lagen, z. B. in Vertrieb, Pricing oder Revenue Management.

Typische Nennung: „Verantwortlich für das operative Yield Management im Bereich.

Young Professional
Young Professionals sind Berufseinsteiger:innen mit akademischem Abschluss oder erster relevanter Berufserfahrung, häufig in Trainee-Programmen, Nachwuchs- oder Einstiegspositionen tätig. Im Zeugnis wird der Begriff in der Regel nicht wörtlich verwendet, da er informellen Charakter hat. Stattdessen wird die Einstiegsphase durch Formulierungen wie „stieg nach dem Studium direkt in die Position ein“ oder „entwickelte sich in kurzer Zeit zur verlässlichen Fachkraft“ abgebildet.

In großen Unternehmen existieren oft spezielle Young-Professional-Programme oder Trainee-Teams, die gezielt auf spätere Fach- oder Führungsrollen vorbereiten. Wird ein solches Programm erfolgreich durchlaufen, kann eine indirekte oder explizite Erwähnung – z. B. bei sehr guten Leistungen – sinnvoll und ausdrucksstark sein. In solchen Fällen kann der Begriff auch als Signal für Potenzial und Entwicklungsperspektive genutzt werden, etwa durch: „Er/Sie nahm erfolgreich am unternehmensinternen Young-Professional-Programm teil.“

Verwandte Begriffe: Einstiegsposition, Lernbereitschaft, Traineeprogramm

Zeitmanagement
Zeitmanagement bezeichnet die Fähigkeit, eigene Aufgaben effizient, strukturiert und termingerecht zu organisieren. Im Zeugnis wird es meist positiv bewertet – insbesondere bei hoher Arbeitsbelastung oder komplexer Koordination.

Typische Formulierung: „Er/Sie überzeugte durch sehr gutes Zeitmanagement und Organisationstalent.“

Zeugnisanspruch
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist gesetzlich geregelt (§ 109 GewO). Mitarbeitende haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Recht auf ein schriftliches Zeugnis, auf Wunsch auch ein qualifiziertes Zeugnis mit Angaben zu Leistung und Verhalten. Der Anspruch gilt unabhängig vom Kündigungsgrund. Bei langjährigen Beschäftigungen oder Vorgesetztenwechsel besteht zudem ein berechtigtes Interesse an einem Zwischenzeugnis.

Rechtlicher Bezug: § 109 GewO, siehe auch: Zwischenzeugnis, Einfaches Zeugnis, Beendigungsgrund

Zielstrebigkeit
Zielstrebigkeit steht für das konsequente, fokussierte und ausdauernde Verfolgen von Aufgaben und Zielen. Im Zeugnis ist sie ein stark positives Merkmal, besonders in anspruchsvollen, eigenverantwortlichen Positionen.

Typische Formulierung: „Sie verfolgte ihre Ziele stets engagiert, systematisch und erfolgreich.“

Zusammenarbeit
Zusammenarbeit beschreibt die Fähigkeit zur konstruktiven, teamorientierten und kommunikativen Mitwirkung im Unternehmen. Sie wird im Zeugnis oft als Teil der Sozialkompetenz oder im Kontext von Teamarbeit und Projekten bewertet.

Zuverlässigkeit
Zuverlässigkeit ist ein zentrales Kriterium im Zeugnis und beschreibt die Verlässlichkeit bei der Erfüllung von Aufgaben, Terminen und Absprachen. Ihre Nennung ist positiv konnotiert und signalisiert Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Vertrauenswürdigkeit.
Typische Formulierung: „Er/Sie war in jeder Hinsicht außerordentlich zuverlässig.“

Zwischenzeugnis
Ein Zwischenzeugnis ist ein Zeugnis während eines laufenden Arbeitsverhältnisses – etwa bei Vorgesetztenwechsel, Versetzung, Elternzeit oder auf Wunsch der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters. Es entspricht in Aufbau und Aussage einem qualifizierten Endzeugnis, dokumentiert jedoch den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Hinweis: Mitarbeitende haben kein automatisches Anrecht, aber bei berechtigtem Interesse kann ein Zwischenzeugnis nicht verweigert werden.

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